- Verfahrensbereich: Ausfuhr und EMCS
13.02.2024: Ergänzung zur Meldung von Beipack und Massengütern
Mit den ersten Teilnehmerinformationen des Zolls (EMCS-Info 2/24 und ATLAS-Info 0566/24) wurde die Umsetzung einer Schnittstelle zwischen ATLAS Ausfuhr (AES) und EMCS bekannt gegeben. Diese ist seit 14. Februar 2024 aktiv. Bis zur technischen Aktualisierung der Schnittstelle sind folgende Besonderheiten bei der Meldung von Beipack und Massengütern zu beachten:
Zur Meldung von Beipackpositionen in Ausfuhren mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren:
Diese können derzeit nicht automatisiert über die Schnittstelle abgeglichen werden. Im Fall von Ausfuhranmeldungen im vereinfachten Verfahren mit SDE-Bewilligung, wird die Ausfuhr ohne Eingriff der Schnittstelle überlassen. Mit Erhalt der Ausgangsbestätigung muss im Anschluss der EMCS-Vorgang zollseitig manuell abgeglichen werden.
Zur Meldung von Massengütern in Ausfuhren mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren:
Die zu meldende Menge bei Ausfuhren von Massengütern steht in der Praxis häufig erst nach Verladung fest. Für verbrauchsteuerpflichtige Massengüter im Schiffs- und Bahnverkehr mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes, hat die Zollverwaltung folgenden Workaround festgelegt:
EMCS
Verwenden Sie in diesen Fällen während der Versendung das Ausfallverfahren für EMCS-Vorgänge. Dazu muss eine Masterticketnummer bei der Zollstelle angefordert werden.
- Zur Anleitung im Help Center Ausfallverfahren eröffnen (EMCS-Eröffnungen)
Ausfuhr
In dem zugehörigen Ausfuhrvorgang verwenden Sie folgende Angaben:
In der Position das Vorpapier: C658
- Referenznummer: EMCS-Bezugsnummer des Ausfalldokuments
- Positionsnummer: laufende Nummer der referenzierten Warenposition
- Zusätzliche Angaben: Verbrauchsteuernummer des Versenders und Masterticketnummer
Außerdem melden Sie in den zusätzlichen Informationen innerhalb der Grunddaten “X0000” und erläutern im Text, dass es sich um Massegüter handelt.
Gibt es weitere notwendige Absprachen zur Ausfuhr von Massegütern, wenden Sie sich wie bisher an Ihre Ausfuhrzollstelle
Nach der Ausfuhr von Massegütern
- EMCS: Wurden die Massegüter ausgeführt, muss in EMCS ein nachträgliches e-VD erstellt werden. Dazu nutzen Sie das Kennzeichen “1” für eine nachträgliche Vorlage des e-VD/v-e-VD.
- Ausfuhr: Teilen Sie der Ausfuhrzollstelle z. B. per E-Mail die MRN, die ARC und die tatsächliche Eigenmasse mit. Der Zoll korrigiert abschließend die Eigenmasse des Vorgangs.
Weitere Informationen entnehmen Sie direkt den zollseitigen Teilnehmerinformationen.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.