- Verfahrensbereich: Einfuhr und Ausfuhr
19.02.2024: Neues Registrierkennzeichen, CO2-Grenzausgleichssystem, Allgemeine Genehmigung Nr. 14 und Transportdokument
In dieser Teilnehmerinformation gibt der Zoll Änderungen zum 24.02.2024 bekannt, welche sich durch Wartungsarbeiten ergeben.
ATLAS-Einfuhr
-
Neues Registrierkennzeichen wird auf Basis der MRN gebildet.
Für Einfuhrabgabenbescheide werden neue Registrierkennzeichen auf Basis einer MRN nach NIZZA-Format eingeführt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der ATLAS-Info 0551/23. -
Information – CO2-Grenzsausgleichssystem (CBAM)
Für Waren, die der CBAM-Verordnung unterliegen, wurde seit 1. Oktober 2023 die Maßnahme 775 eingeführt. Bei Importanmeldungen wird bei Importen von betroffenen Waren in der CUSREC-Nachricht den Text der zugehörigen TARIC-Fußnote TM 967 übermittelt. Dieser enthält den Hinweis auf die Berichtspflichten an die EU-Kommission.
ATLAS-Ausfuhr (AES)
-
Hinweis zur Anmeldung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14
Seit 1. August 2023 wurde laut der ATLAS-Info 0503/23 die Listenposition 2B350d übergangsweise im Datenfeld UNTERLAGE/Zusatz (Position) eingetragen.
Ab dem 24.02.2024 ist diese Listenposition ausschließlich im Datenfeld UNTERLAGE/Detail
(Position) einzutragen. -
Angabe von „Transportdokumenten“ (z. B. Frachtbrief, Konnossement oder Manifest)
Geben Sie in einer Ausfuhranmeldung das Kennzeichen zur Sicherheit “2” an, so ist ergänzend zur ATLAS-Info 0393/23 zur Angabe eines Transportdokuments folgendes zu beachten:
Sie müssen das Transport- bzw. Beförderungspapier angeben, wenn es Ihnen zum Zeitpunkt der Anmeldung der Ausfuhranmeldung bekannt ist oder Sie dieses mit zumutbarem Aufwand ermitteln können.
Falls es Ihnen nicht bekannt ist, so müssen Sie das erwähnte Datenfeld nicht befüllen.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.