- Verfahrensbereich: Einfuhr, Versand
31.07. und 12.08.2024: Neuaufnahme von Unterlagencodierungen
Zum 1. August 2024 werden in die TARIC-Maßnahme zur „Veterinärkontrolle“ die nachfolgenden, neuen Unterlagencodierungen als Bedingungskomponente aufgenommen. Hintergrund ist, dass die Länder Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen und San Marino aufgrund bilateraler Abkommen mit der Europäischen Union Veterinärkontrollen bei bestimmten Drittlandswaren gemäß dem EU-Recht durchführen.
Mit folgenden Unterlagencodierungen bestätigen Sie, dass sich die Waren vor der Versendung im freien Verkehr in einem der oben genannten Länder befunden haben und dadurch bereits eine ordnungsgemäße Veterinärkontrolle durchgeführt worden ist:
- Y170: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- Y171: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- Y172: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Färöern stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- Y173: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Grönland stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- Y174: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- Y175: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- Y176: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- Y177: Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Wenn sich die Waren nicht im freien Verkehr befunden haben, jedoch aus einem dieser Länder in einen Mitgliedstaat weiterversendet wurden, ist stattdessen das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED: Codierung C640 oder N853) anzugeben.
In Import Filing: ATLAS stehen die Unterlagencodierungen bereits zur Verfügung. Verwenden Sie ASSIST4 Import oder Versand, ergänzen Sie die Unterlagencodierungen vor der Verwendung in Ihren Stammdaten an.
Kommentare
Am 12. August 2024 hat die Zollverwaltung nochmals über die Maßnahme 410 zur Veterinärkontrolle informiert. Die zugehörigen Unterlagencodierungen stehen seit dem 8. August 2024 auch für das Fachverfahren ATLAS-Versand (NCTS) zur Verfügung. Im Artikel haben wir die Teilnehmerinformation ergänzt.
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.