- Verfahrensbereich: Ausfuhr
15.01.2025: Neue Negativcodierung bei Exporten in den Iran
Zum 23. Dezember 2024 wurde für Exporte mit dem Zielland Iran eine neue Maßnahme 766 eingeführt. Diese umfasst folgende Güter und Technologien:
- Die zur Ausfuhr mit Bestimmungsland Iran bestimmt sind und
- die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführt sind und im Zusammenhang mit Wiederaufbereitung, Anreicherung, Schwerwasser oder anderen Maßnahmen, die nicht mit dem JCPOA vereinbar sind, beitragen könnten.
Sollten Ihre Güter und Technologien nicht darunterfallen, verwenden Sie die neue Unterlagencodierung:
Y750: Güter und Technologien, die keinen Beschränkungen nach Artikel 3a Abs. 1 i.V.m. Anhang II der Iran-VO (EU) Nr. 267/2012 unterliegen
Der seit 23. Dezember 2024 gültige Workaround über eine Mitteilung an die Ausfuhrzollstelle die Unterlagencodierung Y750 zu melden, ist damit aufgehoben.
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