- Verfahrensbereich: Versand
11.04.2025: Hinweise zum Wert „20300 – EXPORT“
Die Angabe „20300 – EXPORT“ in einer Versandanmeldung in der Datengruppe „ZUSÄTZLICHE INFORMATION“ bedeutet:
Der Ersteller der Versandanmeldung erklärt, dass alle Förmlichkeiten des Ausfuhrverfahrens erfüllt sind und die betreffende Warensendung das Gebiet der EU verlassen darf.
Wenn Sie „20300 – EXPORT“ angeben, muss mindestens eines der folgenden Vorpapiere in der Anmeldung enthalten sein:
- N830 – Ausfuhranmeldung
- N380 – Handelsrechnung
- N820 – Versandanmeldung T
- N821 – Versandanmeldung T1
- N822 – Versandanmeldung T2
- N952 – Carnet TIR
- 9ZZZ – Sonstige
Ebenfalls muss bei den Vorpapieren N830 – Ausfuhranmeldung, T2 oder T2F die zusätzliche Information „20300 – EXPORT“ angegeben werden.
Bitte beachten Sie: Die zusätzliche Information „20300 – EXPORT“ ist nicht zulässig bei:
- Vorpapieren „9DEZ“ (Zolllager) oder „9DEY“ (Aktive Veredelung)
- Versendungsland ist ein Drittland
- Angabe „20100“ (Ausfuhr aus EU oder EFTA-Staat unterliegt Beschränkungen) oder „20200“ (Ausfuhr aus EU oder EFTA-Staat unterliegt Ausfuhrabgaben)
Die detaillierten Ausführungen entnehmen Sie direkt der ATLAS-Info.
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