- Verfahrensbereich: Einfuhr
17.04.2025: Betrifft bestimmte Regenbogenforellen aus der Türkei
Durch eine rechtliche Änderung der EU zu bestimmten Regenbogenforellen aus der Türkei, wurde der bisherige Ausgleichszoll teilweise ausgesetzt.
Bei Zollanmeldungen über ATLAS wird daher derzeit der ausgesetzte und der endgültige Ausgleichszoll erwartet. Da dies technisch nicht möglich ist, muss laut Zollverwaltung folgender Workaround genutzt werden:
- Sie möchten einen endgültigen Ausgleichszoll melden: Dann nutzen Sie korrekt die Zusatzcodes „B966“ oder „C889“.
In diesen Fällen muss außerdem zusätzlich der Zusatzcode „B999“ für einen ausgesetzten Antidumping- oder Ausgleichszoll gemeldet werden.
Im Positionszusatz melden Sie welcher der beiden Zusatzcodes gültig ist und verweisen auf diese ATLAS-Info. - Sie möchten einen ausgesetzten Antidumping- oder Ausgleichszoll melden: Dann nutzen Sie dennoch den Zusatzcode „C889“ für einen endgültigen Ausgleichszoll und ergänzen den korrekten Zusatzcode zum ausgesetzten Antidumping- oder Ausgleichszoll je nach Hersteller. Verweisen Sie außerdem im Positionszusatz auf den korrekten Zusatzcode und diese ATLAS-Info.
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