- Verfahrensbereich: Ausfuhr
16.05.2025: Störungen im Nachrichtenaustausch bleiben bestehen
Die deutsche Zollverwaltung informiert über Störungen im mitgliedstaatenübergreifenden Nachrichtenverkehr. Für Ausfuhrvorgänge, die an französischen Ausgangszollstellen beendet werden sollen, werden zum Teil keine Ausgangsvermerke übermittelt.
Der Workaround für Unternehmen bleibt weiterhin, dass in diesen Fällen alternative Ausgangsvermerke benötigt werden. Diese können dann im Rahmen des Nachforschungsverfahrens gemeldet werden. Zum Vorgehen wird auf die Verfahrensanweisung ATLAS verwiesen.
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