- Verfahrensbereich: Ausfuhr
28.05.2025: Neue Unterlagencodierung ATLAS Ausfuhr
Die EU-Kommission hat im Zusammenhang mit dem Artikel 12g Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 eine neue Codierung zur Verfügung gestellt:
Y236: „Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2 Buchstabe a VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen“
In Export Filing: ATLAS steht die Unterlagencodierung bereits zur Verfügung. Arbeiten Sie mit ASSIST4 muss die Unterlage vor Verwendung in den Stammdaten ergänzt werden.
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