Beim Export und Import bestimmter Waren sind ggf. Maßnahmen zu beachten, die dazu dienen gefährdete Bereiche zu schützen. Diese Regelungen, die sowohl aus nationalem wie auch aus europäischem Recht stammen, können Ihre Ein- und Ausfuhren beschränken oder unterliegen Verboten. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Zoll zu Verboten und Beschränkungen.
In der Praxis prüfen Sie Ihre Waren gegen die bestehenden nationale Maßnahmen bzw. Maßnahmen der EU. Diese Prüfungen weisen Sie anschließend dem Zoll gegenüber verbindlich durch die Meldung von Unterlagencodierungen nach.
Zur Ermittlung der Unterlagencodierungen nutzen Sie das Online-Tool des Zolls: EZT-Online. Hier werden die Maßnahmen abhängig von Land und Zolltarifnummer angezeigt.
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