Haben Sie Bewilligungen, stehen Ihnen die dazu gehörigen vereinfachten Verfahren zur Verfügung. Ist innerhalb Ihrer Bewilligung ein bestimmter Warenkreis nicht bewilligt, wählen Sie das Normalverfahren oder erweitern Sie Ihren Warenkreis per Antrag bei Ihrem HZA.
Wenn Sie ohne Bewilligung abfertigen, stehen Ihnen die Normalverfahren zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hierbei bei Ausfuhren Gestellungsfristen zu berücksichtigen sind.
Mehr zur Pflege von Bewilligungen in den Anwendungen von AEB finden Sie in den Artikeln:
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