Der Incoterm CIF steht für „Carriage and Insurance Paid to“ - "Kosten, Versicherung und Fracht". CIF ist eine Schiffsfrachtklausel, die nur im See- oder Binnenschiffverkehr angewendet werden kann. Dieser Incoterm gehört zu den Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Seetransport sowie einer Seefrachtversicherung durch den Verkäufer.
Bei der Handelsklausel CIF muss der Verkäufer zusätzlich zur Lieferung im Versendehafen den Seefrachtvertrag abschließen und die regulären Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen tragen. Der Seefrachtführer ist also Beauftragter des Verkäufers.
- Die Seefrachtversicherung, die der Verkäufer zugunsten des Käufers abzuschließen hat, muss mindestens 110% des Warenwertes absichern, aber nur die wenigen Risiken der „Eingeschränkten Deckung“ (Institute Cargo Clauses – Covering C) absichern.
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Denken Sie daran, dass bei der Berechnung des Statistischen Wertes alle Beförderungskosten nach Verlassen der EU-Außengrenze vom Warenwert abgezogen werden müssen.
- Geeignet vor allem für Schüttgut. Im Stückgut- oder Containertransport ist deshalb gegebenenfalls die Klausel CIP vorzuziehen.
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