Der Incoterm CFR steht für „Cost and Freight“ - "Kosten und Fracht bis Bestimmungshafen". CFR ist eine Schiffsfrachtklausel, die nur im See- oder Binnenschiffverkehr angewendet werden kann. Dieser Incoterm gehört zu den Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer.
Bei CFR muss der Verkäufer zusätzlich zur Lieferung im Versendehafen auch den Seefrachtvertrag abschließen und die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen tragen. Der Seefrachtführer ist also Frachtvertragspartner des Verkäufers.
- Der Käufer trägt alle Transportgefahren der Seereise. Die Ware wird vom Verkäufer auch nicht versichert.
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Denken Sie daran, dass bei der Berechnung des Statistischen Wertes alle Beförderungskosten nach Verlassen der EU-Außengrenze vom Warenwert abgezogen werden müssen.
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