Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Regelungen zum Sanktionslistenscreening nach dem europäischen Recht und nach dem US-Recht besteht darin, dass die Rechtsfolgen eines Treffers unterschiedlich sind. Während in der EU ein Treffer auf der CFSP-Liste zu einem umfassenden Bereitstellungsverbot führt, hängt die Rechtsfolge bei einem Treffer auf einer der US-Listen von der Liste ab, auf der sich die gelistete Entität findet. Neben Verboten können auch Genehmigungsvorbehalte oder auch nur Warnhinweise die Rechtsfolge eines Treffers sein. Wichtig ist es deshalb die Regelungen der verschiedenen US-Sanktionslisten zu kennen und genau zu beachten.
Zu den Sanktionslisten im Einzelnen.
Denied Persons List (DPL)
Die Denied Persons List listet Personen, die gegen das US-Ausfuhrrecht verstoßen haben und gegen die deshalb eine denial order, eine Verbotsverfügung, seitens des Bureau of Industry and Security (BIS) erlassen wurde. Den gelisteten Personen wurden sämtliche Privilegien zum Handel mit US-Produkten entzogen. Konsequenz daraus ist, dass die gelisteten Personen weder US-Produkte beziehen dürfen noch dürfen US-Produkte von Ihnen bezogen werden.
Entity List (EL)
Unternehmen, die auf der EL stehen, haben sich nach Erkenntnissen der amerikanischen Behörden an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beteiligt oder stellen eine Gefahr für die nationale Sicherheit der USA dar. Exporte und Re-Exporte von US-Produkten an die gelisteten Entitäten unterliegen einer Genehmigungspflicht durch das BIS. Welche US-Produkte im konkreten Fall von der Genehmigungspflicht erfasst sind, ergibt sich aus dem Listeneintrag. In der Spalte „License Requirements“ finden Sie welche US-Produkte für den konkreten Listeneintrag genehmigungspflichtig sind.
Specially Designated Nationals List (SDN)
Die SDN Liste listet Personen, Unternehmen und Organisationen, die seitens der USA mit Finanzsanktionen belegt wurden. Die SDN-Liste in Gänze ist nur für US-Personen relevant. Nicht-US-Personen müssen nur einzelne Sanktionsprogramme beachten. Relevante Sanction Tags für Nicht-US-Personen beim Handel mit US-Produkten sind [NPWMD], [SDGT], [SDT], [FTO], [IRAQ2]. Secondary Sanctions bestehen für Nicht-US-Person weltweit für das US-Embargo gegen den Iran [IRAN] und eingeschränkt für diverse Executive Order im Zusammenhang mit den amerikanischen Russland Sanktionen z.B. [UKRAINE13662].
Bedeutung der SDN-Suffixes mit weltweiter Relevanz beim Handel mit US-Produkten:
- [NPWMD] Nuclear Proliferation Weapons of Mass Destruction (§ 744.8 EAR)
- [SDGT] Specially Designated Global Terrorists (§744.12 EAR)
- [SDT] Specially Designated Terrorist (§744.13 EAR)
- [FTO] Foreign Terrorist Organization (§ 744.14 EAR)
- [IRAQ2] (§ 744.18 EAR)
Debarment List (DL)
Eine Liste des beim US-Außenministeriums angesiedelten Directorate of Defense Trade Controls (DDTC), die Namen von Personen enthält, die vom weiteren Bezug von in die Zuständigkeit des Außenministeriums fallenden Gütern ausgeschlossen sind. An diese Personen dürfen keine US-Verteidigungsgüter, einschließlich technischer Daten und – Dienstleistungen, geliefert werden. Deutsche Unternehmen, die US-Verteidigungsgüter aus den USA beziehen bzw. diese Güter reexportieren oder weiterverarbeiten müssen die Debarment List beachten.
Unverified List (UL)
Die UL listet Unternehmen, bei denen die US-Behörden im Rahmen von Post- oder Pre-Shipment Kontrollen keine ausreichende Prüfung vornehmen konnten und daher Zweifel an der Eignung zum Umgang mit US-Produkten (items subject to the EAR § 734. 3 – 4) haben.
Die Unverified List hat den Charakter einer Warnliste. Die Rechtsfolge ist weder ein Verbot noch eine Genehmigungspflicht. Gefordert wird eine erhöhte Sorgfalt („red flag“). Mittels angeforderter schriftlicher Unterlagen muss sichergestellt werden, dass die Güter nicht zu einer verbotenen Endverwendung eingesetzt werden (§ 744.15 (b)(2)EAR)
Verstöße gegen das US-(Re-)Exportkontrollrecht können drastische Sanktionen nach sich ziehen. Es empfiehlt sich deshalb für die Unternehmen, die vom US-Exportkontrollrecht betroffen sind, die erforderlichen Prüfschritte systematisch vorzunehmen und innerhalb der Unternehmensorganisation zu implementieren.
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