- Verfahrensbereich: Ausfuhr
30.03.2021: Der Zoll klärt die Erstellung von Kurzbezeichnungen in ATLAS Reports
Seit der Umstellung auf ATLAS 3.0 für die Ausfuhr werden in zollseitigen Ausgangsvermerken (AgV) oder Ausfuhrbegleitdokumenten (ABD) statt der bisherigen Langbezeichnungen nur noch verkürzte Angaben verwendet. Erste Informationen lesen Sie im Artikel zur ATLAS-Info 0149/21: Zollseitige Angabe von Firmennamen in ATLAS Ausfuhr Reports geändert. Der Zoll klärt die Generierung von Kurzbezeichnungen und gibt Ausblicke.
Laut ATLAS-Info 0165/21 werden die Kurzbezeichnungen in Dokumenten nach folgenden Regeln erstellt:
- Die Ausgabe erfolgt in Großbuchstaben Sonderzeichen und Umlaute sind nicht erlaubt
- Bilden nur Buchstaben, getrennt durch Sonder-, Leer- und/oder Satzzeichen den Firmennamen, werden die Buchstaben zusammengeschrieben erfasst
- Bei Einzelunternehmen wird der Familien- und Vorname ohne Firmenzusatz in dieser Reihenfolge ausgegeben
- Bei im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten und Unternehmen wird die Firmenbezeichnung ohne Rechtsformzusatz übernommen
- Bei natürlichen Personen wird der Familien- und Vorname in dieser Reihenfolge ausgegeben
Für die TCUI- oder EORI-Nummern aus anderen Mitgliedsstaaten werden weiterhin die bisherigen Bezeichnungen übernommen.
Ihre Firmenbezeichnung, die bei der Generalzolldirektion angemeldet wurde und die dort mit Ihrer EORI-Nummer verknüpft ist, ist davon nicht betroffen.
Wenn die ausfuhrrelevanten Dokumente bei anderen Behörden vorgelegt werden, wird die Kurzbezeichnung nicht in allen Fällen anerkannt. Dies hat das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) als technischer Dienstleister des Zolls aufgenommen und arbeitet an einer Anpassung.
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