- Verfahrensbereich: Einfuhr und Versand
17.06.2025: Änderungen bei ökologisch/biologischen Erzeugnissen und ODS-Codierungen
ATLAS-Einfuhr
Für folgende Unterlagencodierungen werden die Bescheinigungsbereiche ab 28. Juni 2025 geändert:
Neuer Bescheinigungsbereich 1:
- C644: Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
Durch die Änderung wird eine Abschreibemenge in Einfuhranmeldungen erforderlich. Haben Sie Anmeldungen vor dem Stichtag angemeldet, die noch nicht zollrechtlich angenommen wurden, müssen diese korrigiert werden.
Neuer Bescheinigungsbereich 2:
- Y797: Registrierungsnummer des Lizenzsystems gemäß Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2024/590
- Y798: Angabe der Nettomasse des ozonabbauenden Stoffes/der ozonabbauenden Stoffe, wenn sie in Erzeugnissen und Einrichtungen enthalten sind.
- Y799: Nettomasse des ozonabbauenden Stoffes, multipliziert mit dem ODP des ozonabbauenden Stoffes/der ozonabbauenden Stoffe, auch wenn er in Erzeugnissen und Einrichtungen enthalten ist.
Um Mehraufwände zu vermeiden, geben Sie die Codierungen bei Einfuhren nur an, wenn eine Gestellung und Annahme noch vor dem 28. Juni 2025 erfolgen wird.
Bitte beachten Sie, dass bei Import Filing: ATLAS die Bescheinigungsbereiche automatisiert durch AEB gepflegt werden. In ASSIST4 pflegen Sie Ihre Stammdaten selbst.
ATLAS-Versand
Für Waren, die unter die Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen (ODS) fallen, wird in bestimmten Fällen die automatisierte Überlassung für zugelassene Versender ausgesetzt und erst nach Prüfung durch die Zollstelle überlassen.
Sollten die angemeldeten Waren nicht unter die ODS-Verordnung fallen, werden bei Angabe von Negativcodierungen die Waren automatisiert überlassen.
Die ATLAS-Info 0771/25 bietet den Überblick zu den Unterlagencodierungen, die im NCTS-Versandverfahren angegeben werden können.
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