- Verfahrensbereich: Einfuhr
07. Juli 2025: Besonderheiten bei der Codierung L100
Codierungen in Importanmeldungen
Für Waren, die unter die TARIC-Maßnahme 726 zur Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen fallen, müssen alle Bedingungen geprüft und als Unterlagencodierung gemeldet werden.
Benötigen Sie eine Einfuhrlizenz, codieren Sie diese mit L100.
In diesem Fall dürfen Sie dann die Unterlagencodierungen Y792 (Ware fällt nicht unter die ODS-VO) oder Y793 (persönliche Gebrauchsgegenstände) nicht melden.
Wenn Sie eine Einfuhrlizenz melden, müssen folgende Codierungen in der Importanmeldung gemeldet werden:
- Y797: Registrierungsnummer des Lizenzsystems und
- Y798 und / oder Y799 Angaben der Nettomasse
Ausführlich wurden die aktuellen Codierungen in der ATLAS-Info 0804/25 veröffentlicht.
Angaben bei vereinfachten Zollanmeldungen (vZA) und Anschreibungsmitteilungen (AZ)
Um einen Abgleich mit den Daten aus Importlizenzen durchzuführen, müssen zum Versender/Ausführer zusätzliche Angaben zur Anmeldung übermittelt werden:
- Name des Versenders/Ausführers
- Straße und Hausnummer des Versenders/Ausführers
- Land des Versenders/Ausführers
- Postleitzahl des Versenders/Ausführers (sofern existent)
- Ort des Versenders/Ausführers
In Import Filing: ATLAS können Sie zusätzliche Angaben zur Anmeldung in den Grunddaten im Feld Zusatztext melden.
Sollten diese Angaben nicht enthalten sein, wird die Importanmeldung nicht angenommen oder zurückgegeben.
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