- Verfahrensbereich: Ausfuhr
30.07.2025: Zusätzliche Unterlagencodierungen zum 18. Sanktionspaket
Ab sofort hat die Zollverwaltung weitere Unterlagencodierungen in die Codelisten aufgenommen.
Prüfen Sie Ihre Materialien in Bezug auf Russland bzw. Belarus, ob diese von den folgenden EU-Verordnungen betroffen sind:
- Y759: Die Güter/Technologien fallen nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste der EU
Wenn Sie diese Codierung in Bezug zu Russland oder Belarus melden, sind die nationalen Codierungen 3LNA/RU bzw. 3LNA/BY nicht notwendig.
- X692: Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2 vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte Güter
Beachten Sie zu den Russlandsanktionen den Hinweis der Zollverwaltung zur Genehmigungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Außenwirtschaftsverordnung.
Weitere Informationen zu den zugehörigen Verordnungen entnehmen Sie bitte der ATLAS-Info.
In Export Filing: ATLAS stehen die Unterlagencodierungen zur Verfügung. Verwenden Sie ASSIST4 Export ergänzen Sie die Unterlagencodierungen vor der Verwendung in Ihren Stammdaten.
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