- Verfahrensbereich: Ausfuhr
15.09.2025: Reduzierung von Fristen
Nach der zollseitigen Wartung am 20. September 2025 können Unternehmen bereits nach 20 Tagen eine Nachforschung zu einem Ausgangsvermerk veranlassen. In dem Zuge wird auch die Frist zur Vorlage eines Alternativnachweises auf 20 Tage verkürzt.
Bis zu dem Stichtag konnten Unternehmen das Nachforschungsverfahren erst nach 70 Tagen einleiten.
Die Verfahrensanweisung ATLAS wird die neue Frist erst bei der nächsten Überarbeitung in den Kapiteln 4.5.9.2 (Abs. 1 und 2) aufnehmen.
Außerdem wird in der ATLAS-Info darauf hingewiesen, dass veraltete Länder-Codelisten nicht mehr zum Download zur Verfügung stehen.
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