- Verfahrensbereich: ATLAS-Übergreifend
01.10.2025: ATLAS-Übergreifend: Kontoinhaberangabe bei Überweisungen „Hauptzollamt …“
Ab dem 09. Oktober 2025 erfolgt ein IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP) bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle. Als Kontoinhaber ist dann ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle anzugeben. Die Bezeichnung ist im Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung – Zollzahlstelle zu entnehmen.
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