- Verfahrensbereich: Ausfuhr
15.10.2025: Europäische Umstellung auf AES am 15.12.25
Mit der europaweiten Umstellung auf AES für die Ausfuhren werden Änderungen für das Versandverfahren und für verbrauchsteuerpflichtige Waren wirksam.
Unter der Voraussetzung, dass ein durchgehender Beförderungsvertrag vorliegt, konnte bisher eine vorgezogene Ausgangsabfertigung erfolgen. Bei einer vorgezogenen Ausgangsabfertigung wird der Ausgang der Ware von einer Binnenzollstelle bestätigt.
Diese Möglichkeit entfällt für die Verkehrszweige Luft, See, Post und Bahn sowohl für Nicht-Unionswaren zur Wiederausfuhr als auch für verbrauchsteuerpflichtige Waren. In den übrigen Fällen – bei nicht-verbrauchsteuerpflichtigen Unionswaren – kann weiterhin eine vorgezogene Ausgangsabfertigung genutzt werden.
Für Nicht-Unionswaren oder verbrauchsteuerpflichtige Waren können Sie ein Versandverfahren eröffnen.
Am 3. Dezember 2025 hat die deutsche Zollverwaltung mit der ATLAS-Info 0884/25 für bestimmte Anwendungsfälle einen Übergangszeitraum bekanntgegeben.
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