- Verfahrensbereich: Einfuhr
27.10.2025: Neue Maßnahmeart 415 verfügbar
Die EU-Kommission wird mit Wirkung zum 29.10.2025 die neue Maßnahmeart 415 (Amtliche Kontrolle – Pflanzen) sowie die damit verbundenen neuen Codierungen im TARIC und damit auch im EZT abbilden. Diese Maßnahmeart betrifft den Anhang XI der EU-Verordnung 2019/2072.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung eines Zusatzcodes, der zur Differenzierung der jeweiligen Ware dient, ebenfalls erforderlich.
In Import Filing: ATLAS geben Sie Zusatzcodes innerhalb der Grunddaten einer Position in der Feldgruppe Zollbehandlung ein.
Im Zusammenhang mit der neuen Maßnahmeart stehen neben der bereits bekannten Codierung C085 (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse) folgende, neue Codierungen zum 29.10.2025 zur Verfügung:
- Y122: Waren mit Ursprung in Russland aus einer anderen als der in Anhang XI Teil A der Verordnung (EU) 2019/2072 aufgeführten Region
- Y146: Ausnahme für Erzeugnisse, die für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind, gemäß Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031
- Y979: Ausnahme von amtlichen Kontrollen für Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden.
Die derzeit noch bestehende nationale Codierung 8GIN wird zum 29.10.2025 durch die europäische Codierung Y146 ersetzt und daher beendet.
Die Zollverwaltung bietet in der ATLAS-Info dazu ein Beispiel im EZT-online für die Warennummer 07051100000 an. Dort können Sie die Fußnoten zum Zusatzcode G004 einsehen.
In Import Filing: ATLAS stehen die Unterlagencodierungen zum Stichtag automatisch zur Verfügung. Verwenden Sie ASSIST4 Import, so ergänzen Sie die Unterlagencodierungen vor der Verwendung in Ihren Stammdaten.
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