- Verfahrensbereich: Einfuhr
27.10.2025: Ab 1. Januar 2026 für Importe nach CBAM-Verordnung
Die Zollverwaltung macht mit der ATLAS-Info darauf aufmerksam, dass zukünftig nur für zugelassene CBAM-Anmelder die Einfuhren von CBAM-Waren reibungslos möglich sind. Laut Verordnung (EU) 2023/956 ist der Anwendungsbeginn ab 1. Januar 2026.
Die Zulassung erteilt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Unternehmen sollten die Zulassung umgehend beantragen. Sie erhalten mehr Informationen dazu auf der Website des DEHSt.
In Ergänzung dazu, informierte die Zollverwaltung am 5. November 2025 über die geplanten Unterlagencodierungen:
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