- Verfahrensbereich: Einfuhr
05.11.2025: Ankündigung von Unterlagencodierungen
In Ergänzung zur ATLAS-Info 0864/25 kündigt die Zollverwaltung für Importe von Zugelassenen CBAM-Anmeldern notwendige Unterlagencodierungen an.
Da eine Zulassung ab 2026 nur notwendig ist, wenn die Meldeschwelle von 50 Tonnen pro Jahr überschritten wird, muss dieses durch den Importeur über Unterlagencodierungen an den Zoll gemeldet werden. Wird die Meldeschwelle innerhalb eines Jahres überschritten, gelten die Vorschriften rückwirkend.
Die EU-Kommission wird voraussichtlich TARIC-Codierungen veröffentlichen: Im Feld „Sonstiger Verweis“ (12 04 000 000), soll zukünftig gemeldet werden, dass die Meldeschwelle nicht überschritten wurde, bzw. im Feld „Unterlage“(12 03 00 000), dass der Importeur ein Zugelassener CBAM-Anmelder ist.
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