- Verfahrensbereich: Einfuhr
30.09.2021: Anwendung des Registrierten Ausführers im Warenverkehr mit Simbabwe
Für die Nutzung einer Zollpräferenz für Waren mit Ursprung in Simbabwe sind als Ursprungsnachweise folgende Unterlagencodierungen anzumelden:
- N864 ("Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier") in Kombination mit C100 ("Nummer des registrierten Ausführers")
oder
- U162 ("Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung auf der Rechnung, die durch einen Ausführer erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument, weder im Rahmen des APS noch des EUR-MED, für einen Gesamtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 EUR.")
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (Unterlage N954) darf seit dem 27.09.2021 nicht mehr präferenzbegründend anerkannt werden.
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