- Verfahrensbereich: Einfuhr und Ausfuhr
13.10.2021: Arten des Geschäfts und Umsetzung in AEB-Anwendungen
Für Ihre Einfuhren gilt:
In den Anwendungen von AEB
Für Ihre Ein- und Ausfuhren bedeutet dies, dass die neuen Arten des Geschäfts - anders als in Ihren Intrastatmeldungen – erst ab dem 15. Januar 2022 gemeldet werden dürfen.
Zu ASSIST4
In ASSIST4-Anwendungen wird die Anpassung umfangreicher sein. Da die neuen Arten des Geschäfts über eine zweite Stammtabelle umgesetzt werden, planen Sie Servicepakete Ende November und im Dezember ein. Wenn Sie in angepassten Dokumenten, Vorschlagsregeln oder Sternfeldregeln auf die Art des Geschäfts zugreifen, können Sie schon jetzt prüfen, ob fachliche Anpassungen notwendig sind. Weitere Informationen auch bezüglich individueller Anpassungen, erhalten Sie in einem separaten Schreiben per E-Mail.
Übertragen Sie Daten aus Ihrem ERP-System, prüfen Sie, dass Sie die für den jeweiligen Prozess fachlich zutreffenden Arten des Geschäfts übermitteln können. Die Standard-Schnittstelle zu ASSIST4 verfügt über dieses Feld. Sollten Sie eine individuelle Schnittstelle und nicht die AEB Standard-Schnittstelle im Einsatz haben, werden ggf. Anpassungen notwendig.
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