- Verfahrensbereich: Einfuhr
20.12.2021: Neue Zollmenge “ENP” für Antidumpingzölle auf Windkrafttürme
Die EU-Kommission hat endgültige Antidumpingzölle auf Windkrafttürme aus Stahl, mit Ursprung in China eingeführt. Da nur ein bestimmter Anteil der Ware dem Antidumpingzollsatz unterliegt, wurde die neue Maßeinheit „ENP“ (Je EURO/nationale Währungseinheit eines Mitgliedsstaates des Nettopreises der betroffenen Ware frei Grenze der Union, unverzollt) eingeführt. Diese Anteile sind gemäß Durchführungs-Verordnung (EU) 2021/2239 Waren, die in folgende Warentarifnummern eingereiht werden:
- 8502 31 00 85
- 8502 31 00 11
- 7308 20 00 11
- 7308 90 98 11
Wenn Sie die betroffenen Waren in die EU einführen, so ist in der Zollanmeldung der anteilige Wert in Euro als Zollmenge, zusammen mit der Maßeinheit „ENP“ anzugeben.
Der Antidumpingzoll wird von ATLAS anhand des spezifischen Abgabensatzes und den mit „ENP“ angemeldeten Werte automatisch multipliziert und abschließend berechnet.
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