- Verfahrensbereich: Ausfuhr
01.04.2022: Änderung Allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen des BAFA
Die Zollverwaltung informiert, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Verlängerung bzw. Änderung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.
Folgende Änderungen treten ab dem 01.04.2022 in Kraft:
- Allgemeine Genehmigung Nr. 17: Bestimmungsziel Russische Föderation entfernt
Es wird zusätzlich auf das grundsätzliche Ausfuhrverbot nach der VO (EU) Nr. 833/2014 hingewiesen
- Allgemeine Genehmigung Nr. 18 und Nr. 25: Bestimmungsziele Äthiopien, Burkina Faso und Marokko wurden entfernt
- Allgemeine Genehmigung Nr. 19: Bestimmungsziele Burkina Faso, Elfenbeinküste, Eritrea, Jemen, Liberia, Saudi-Arabien, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate wurden entfernt
Weitere inhaltliche Änderungen können den Bekanntmachungen auf der Homepage des BAFA entnommen werden.
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