Im Verfahren Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE) werden abschließende Bearbeitungen vorgenommen, z. B. wenn sich nach der Erstellung eines Einfuhrabgabenbescheids noch Änderungen ergeben. Dazu stellen Sie auf einem Formular vom Zoll außerhalb von ATLAS einen Antrag an den Zoll.
Der Zoll leitet dann diesen Vorgang an das zuständige Hauptzollamt weiter. Daraufhin können Sie im Rahmen des NEE-Verfahrens eine Zollnachricht SRATAX erhalten, die Ihnen einen Bescheid übermittelt.
- NEE-Bescheide erhalten Sie nur dann in Import Filing: ATLAS, wenn dort konfiguriert ist, dass Sie mit NEE-Bescheiden arbeiten. In diesem Fall erhalten Sie die NEE-Bescheide allerdings nur noch elektronisch und nicht mehr postalisch.
Um diese Konfiguration vorzunehmen, wenden Sie sich an den AEB Support.
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