Mit Import Filing: ATLAS können Sie Waren auch in die aktive Veredelung überführen. Dies ist in ATLAS sowohl im Normalverfahren als auch im vereinfachten Verfahren möglich.
- Der Unionszollkodex unterscheidet nicht mehr zwischen Umwandlungsverfahren und aktiver Veredelung. Im Folgenden ist mit aktiver Veredelung jeweils auch das frühere Umwandlungsverfahren gemeint.
- Damit Sie die aktive Veredelung mit Bewilligung verwenden können, muss Import Filing: ATLAS bei Ihnen entsprechend konfiguriert sein.
Dazu wenden Sie sich an den AEB Support.
Sie können entweder eine Einzelzollanmeldung (EZA AV) erfassen oder eine Zollanmeldung im Anschreibeverfahren (AZ AV) oder eine Zollanmeldung im vereinfachten Verfahren (vZA AV). In den vereinfachten Verfahren versenden Sie am Ende des Meldezeitraumes die zugehörige EGZ (AV).
Die Bestandsführung und die Abrechnung mit dem Zoll zu diesen Verfahren erfolgen dann außerhalb von Import Filing: ATLAS. Die aktive Veredelung beenden Sie im Normalfall durch eine Anmeldung zum Folgeverfahren, z. B. durch eine Zollanmeldung oder eine Ausfuhranmeldung mit AV-Beendigungsanteilen.
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