Im Verfahren NEE können Sie Bescheide vom Hauptzollamt erhalten.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um sich über eingegangene Bescheide zu informieren:
- Schauen Sie auf dem Desktop in den Nachrichten-Agenten.
- Wenn innerhalb des letzten halben Jahres mindestens ein NEE-Bescheid eingegangen ist, den Sie noch nicht zur Kenntnis genommen haben, erscheint hier ein entsprechender Eintrag.
- Klicken Sie auf den Pfeil hinter diesem Eintrag.
- Sie erhalten eine Übersicht über die eingegangenen NEE-Bescheide.
- NEE-Bescheide, die Sie noch nicht zur Kenntnis genommen haben, haben den Status Neu.
- Alternativ gelangen Sie in diese Übersicht auch über Einfuhr − Anmeldungen − NEE-Bescheide.
- Öffnen Sie einen NEE-Bescheid und informieren Sie sich in den einzelnen Mappen.
- Bei inhaltlichen Rückfragen wenden Sie sich an den Bearbeiter beim Zoll. Ihn finden Sie in der Mappe Grunddaten.
- NEE-Bescheid drucken: Wechseln Sie in die Mappe Dokumente und wählen Sie die Schaltfläche Drucken/Ausgeben.
- Klicken Sie im Assistenten auf den Text Zur Kenntnis nehmen.
- Der NEE-Bescheid wechselt auf den Status OK.
Hinweise
- NEE-Bescheide, die vom Zoll storniert wurden, haben den Status Storniert. Nähere Informationen zur Stornierung finden Sie in der Mappe Stornierung.
- Über die Stornierung eines NEE-Bescheids können Sie sich auch per E-Mail benachrichtigen lassen.
Wählen Sie dafür unter Stammdaten − Benachrichtigungskonfig. den Kontext NEE-Bescheid und das Ereignis NEE-Bescheid storniert.
Siehe auch Benachrichtigungen über Ereignisse einrichten.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.