Ohne eine zollseitige Bewilligung zur aktiven Veredelung können Sie für erst- oder einmalige Vorgänge (z. B. im Reparaturverkehr) in Import Filing: ATLAS die Möglichkeit nutzen eine Anmeldung zur vereinfachten aktiven Veredelung an Ihr Zollamt zu senden.
Hierfür steht Ihnen in den Grunddaten einer Einzelzollanmeldung zur aktiven Veredelung (EZA AV) die Option Vereinfachter Bewilligungsantrag zur Verfügung. Setzen Sie dort einen Haken, kann keine Bewilligung zur aktiven Veredelung aus den Stammdaten gewählt werden. Die notwendigen Angaben zum Veredelungsverkehr pflegen Sie direkt in der Zollanmeldung.
Bewilligungsangaben pflegen
In den Kopfdaten der Importanmeldung sind keine D.V.1 Angaben enthalten. Stattdessen füllen Sie in der Mappe zu den Bewilligungsangaben notwendige Angaben zur AV-Bewilligung (z. B. Erledigungsfrist und die Einzelheiten zum Veredelungsvorgang), Adressangaben, Veredelungsorte sowie die Erledigungszollstellen.
Weitere Angaben zur Bewilligung melden Sie direkt in der Position. Notwendig sind unter anderem wirtschaftliche Voraussetzungen, Nämlichkeitsmittel oder Details zu den Veredelungserzeugnissen.
Anschließend übermitteln Sie den Antrag zur aktiven Veredelung direkt mit der Zollanmeldung. Mit der zollseitigen Überlassung wird der Antrag dann genehmigt. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist, finden Sie im Fachthema des Zolls zur aktiven Veredelung: Vereinfachte Bewilligung (Antrag mit einer Zollanmeldung)
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