- Verfahrensbereich: Einfuhr
03.05.2022: Antidumpingzölle auf bestimmte Grafitelektroden aus China und Vorabinfo zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz
Die Zollverwaltung informiert zur geänderten Anmeldung von Grafitelektroden aus China, die Antidumpingmaßnahmen unterliegen sowie neuen EU-Codes, die ab dem 1. Juli 2022 aufgrund des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) bei Einfuhren gemeldet werden müssen.
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 vom 06.04.2022 einen endgültigen Antidumpingzoll für bestimmte Grafitelektroden, mit den Warentarifnummern 8545 11 00 10 und 8545 11 00 15 und Ursprung aus China eingeführt. Dies betrifft nur bestimmte Elektroden mit einem Nenndurchmesser von mehr als 350 mm.
Melden Sie daher bei betroffenen Grafitelektroden mit weniger oder gleich 350 mm Nenndurchmesser den Zusatzcode C864: “Die Maßnahme ist nicht anzuwenden. Mit einem Nenndurchmesser von 350 mm oder weniger - Alle ausführenden Hersteller”.
Eine Herstellerangabe über einen weiteren Zusatzcode oder die Unterlagencodierung Y839 “Mit einem Durchmesser von 350 mm oder weniger” wird nicht gemeldet.
Für betroffene Grafitelektroden über 350 mm Nenndurchmesser entnehmen Sie die TARIC-Zusatzcodes für die Herstellerangaben dem EZT-Online. Die zugehörige ATLAS – Info 0320/22 vom 19. April 2022 wird damit aufgehoben.
Ankündigung neuer EU-Codes für Tabakwaren
Ab dem 1. Juli 2022 werden neu eingeführte Tabaksteuergegenstände berücksichtigt. Daher werden voraussichtlich folgende EU-Codes eingeführt:
- 0FE: Ware gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 ZollV
- 0FF: Wasserpfeifentabak gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 4 d) ZollV
- 0FG: Wasserpfeifentabak gleichgestelltes Erzeugnis gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 4 d) ZollV
- 0FH: Erhitzter Tabak gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 4 d) ZollV
- 0FJ: sonstiger Pfeifentabak gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 4 d) ZollV
- 0FK: Substitute für Tabakwaren gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 4 e) ZollV
Die bisherigen Codes 0FA (Ware gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 ZollV) und 0FD (Pfeifentabak gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 4 d) ZollV) werden dann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt. Welche Kombinationen der neuen EU-Codes möglich sind, lesen Sie in der ATLAS – Info.
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