In Import Filing: ATLAS hinterlegen Sie die Bewilligung für ein Verwahrungslager innerhalb der Stammdaten. Öffnen Sie die Bewilligungen, dann gelangen Sie zum Eintrag Verwahrungslager (VL). Über die Schaltfläche Neu in der Übersicht hinterlegen Sie eine neue Bewilligung.
Fachlicher Hintergrund
Nicht-Unionswaren dürfen vom Zeitpunkt der Gestellung an, ausschließlich in bewilligten Verwahrungslagern in der sogenannten vorübergehenden Verwahrung, verwahrt werden. Das Verwahrlager dient dazu. Die zollamtliche Überwachung bis zur Überführung in ein Zollverfahren bzw. bis zur Wiederausfuhr sicherzustellen.
Die Waren dürfen in der vorübergehenden Verwahrung grundsätzlich nicht verändert werden.
Für die Bewilligung als zugelassener Empfänger ist in Deutschland die Bewilligung eines Verwahrungslagers Voraussetzung,
Nicht-Unionswaren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden, sind innerhalb von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der Gestellung bzw. dem Tag der Abgabe der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung in ein Zollverfahren zu überführen oder wiederauszuführen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Mehr dazu lesen Sie in dem Fachthema des Zolls dazu: Vorübergehende Verwahrung
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