Unabhängig von der Währung Ihrer vorliegenden Import-Rechnung muss der statistische Wert Ihrer Import-Sendung in Euro (EUR) angegeben werden.
Die Kostenerfassung in Ihrer Zollanmeldung hilft Ihnen bei der Erfassung unterschiedlicher Kosten auch in Fremdwährungen. Bei einer einmaligen Angabe oder sehr selten vorkommenden Fremdwährungen können Sie den Kurs selbst ermitteln und manuell in der Kostenerfassung eintragen.
In allen anderen Fällen empfiehlt es sich, Kurse in den Stammdaten die Kurse automatisch aktualisieren zu lassen. Zur Definition:
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Zollkurs:
Von der Zollverwaltung periodisch festgesetzter Währungs-Umrechnungskurs für die Feststellung des Zollwertes bzw. die Berechnung der Zollabgaben -
IATA-Kurse:
In ausländischer Währung ausgedrückte, jedoch in Euro geschuldete Luftfrachtkosten. Gelten vom 10. eines Monats bis zum 9. des Folgemonats.
Kurse pflegen in den Stammdaten Kurse
AEB stellt Ihnen regelmäßig die vom Zoll aktualisierten Zoll- und IATA-Kurse automatisch zur Verfügung. Um diese automatisiert einlesen zu lassen, setzen Sie den Auswahlhaken Globale Kurse verwenden unter Optionen innerhalb der Stammdaten – Kurse:
Bestätigen Sie den Hinweis, dass letztendlich immer der Zoll die Hoheit über die Zollkurse hat, jederzeit sich einen Kurs ändern kann und AEB für die globalen Kurse keine Gewähr übernehmen kann. Sollte es zu Abweichungen kommen, gilt immer der vom Zoll festgelegte Kurs:
Möchten Sie Kurse weiterhin selbst pflegen, entfernen Sie den Haken bei Globale Kurse verwenden.
Kurse in der Übersicht anzeigen
Unter Angezeigte Kurse haben Sie in diesem Fall die Auswahlmöglichkeiten Alle Kurse, Nur eigene Kurse und Nur globale Kurse:
- Alle Kurse: Es werden die globalen und die eigenen Kurse angezeigt.
- Nur eigene Kurse: Es werden nur die Kurse angezeigt, die Sie eingepflegt haben.
- Nur globale Kurse: Es werden nur die Kurse angezeigt, die automatisiert von AEB bereitgestellt werden.
Sie können über die Spaltendefinitionen die Spalte Eigener Kurs einblenden. Hier erkennen Sie, ob es sich um einen selbst eingepflegten Kurs oder den globalen Kurs handelt:
Erfassen Sie nun die Grunddaten Ihres gewünschten Währungskurses:
- Gültig ab: Beginn des Gültigkeitszeitraums des Kurses.
- Gültig bis: Ende des Gültigkeitszeitraumes des Kurses.
- Wert-/Preisnot.: Wert- bzw. Preisnotierung des Kurses.
- Währung von: Währung, die dieser Kurs umrechnet
- Mengennot.: Mengennotierung des Kurses.
- Währung nach: Währung, in die dieser Kurs umrechnet
Denken Sie selbstständig daran, nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes einen neuen Kurs mit neuem Gültigkeitszeitraum zu erfassen.
Zollanmeldung bearbeiten mit festem Kurs oder vereinbarten Wechselkursen
Wenn Sie in einer Zollanmeldung zu einem Geldbetrag eine Fremdwährung auswählen (also eine andere Währung als EUR), dann wird beim Versand der Zollanmeldung (bzw. im vereinfachten Verfahren beim Verbuchen in eine EGZ) der Kurs anhand der Stammdaten Kurse in Euro umgerechnet.
Gehen Sie folgendermaßen vor, wenn für den Kurs ein fester Umrechnungsfaktor vereinbart wurde:
- Die Zollanmeldung ist geöffnet.
- Sie haben die Kostenerfassung geöffnet.
- Wählen Sie in der Kostenerfassung hinter dem Feld für die Währung die Schaltfläche mit dem Stiftsymbol. Der Editor für den Geldbetrag öffnet sich.
- Aktivieren Sie die Option Kurs vereinbart. Import Filing: ATLAS hebt den Schreibschutz für einige Felder der Feldgruppe Kurs auf.
- Pflegen Sie den vereinbarten Kurs ein.
Import Filing: ATLAS überprüft, ob die in einer Zollanmeldung hinterlegten Kurse mit den Kursen aus den Stammdaten übereinstimmen. Sind die Kurse in der Zollanmeldung nicht aktuell, dann erhalten Sie abhängig davon, wie Import Filing: ATLAS bei Ihnen eingerichtet ist, entweder eine entsprechende Meldung des Assistenten, oder der Kurs in der Zollanmeldung wird automatisch aktualisiert.
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