In Import Filing: ATLAS hinterlegen Sie die Bewilligung zur Endverwendung innerhalb der Stammdaten. Öffnen Sie die Bewilligungen, dann gelangen Sie zum Eintrag Endverwendung (FV). Über die Schaltfläche Neu in der Übersicht hinterlegen Sie eine neue Bewilligung.
Fachlicher Hintergrund
Aus wirtschaftspolitischen Überlegungen sind für Nicht-Unionswaren mit einem speziellen Verwendungszweck (Endverwendung) ermäßigte Zollsätze bis hin zum Zollsatz „frei“ vorgesehen.
In einigen Fällen bleibt die Ware auch nach der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr unter zollamtlicher Überwachung, um sicherzustellen, dass diese tatsächlich der bewilligten Endverwendung zugeführt wird. Dies unterliegt der Einzelfallprüfung des zuständigen Zollamts.
Die tarifliche Einfuhrabgabenbegünstigung aufgrund der Endverwendung einer Ware geht aus dem Zolltarif hervor und kann mittels zollamtlicher Bewilligung in Anspruch genommen werden.
Weiterhin gibt es außertarifliche Abgabenbegünstigungen, welche sich aus dem Verwendungszweck bzw. aus den Befreiungstatbeständen ergeben.
Beispiele hierfür können sein Übersiedlungsgut (Umzugsgut), Heiratsgut, Erbschaftsgut, Wissenschaftsgüter, Diplomaten- und Konsulargut.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Zolls unter: Allgemeines zur Abgabenbegünstigung aufgrund der Endverwendung einer Ware.
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