- Verfahrensbereich: Einfuhr und Ausfuhr
19.09.2022: Zollseitige Übergreifende Änderungen am 24.09.2022
Einfuhr - Präferenzgewährung im Post- und Reiseverkehr:
Die nationale Unterlage 4EEP wird durch die neu in den TARIC aufgenommene Unterlage „Y119“ – „Verzicht auf den Präferenzursprungsnachweis im Rahmen der Präferenzhandelsregelungen der EU“ abgelöst. Bis zum 19.11.2022 können beide Unterlagencodierungen genutzt werden.
Ausfuhr - Anmeldungen von COVID-19-Impfstoffen:
Wiederaufnahme von (korrigierten) Prüfungen bzgl. der Besonderen Maßeinheit in Verbindung von TARIC Zusatzcodes 4520 bis 4530 bzw. 4599
Fachlich muss bei den betroffenen Warennummern die Zahl der Impfdosen angemeldet werden bzw. bei Zusatzcode 4599 das Feld leer gelassen werden. Vgl. ATLAS-Info 0180/21
Ausfuhr – Nachforschungsersuchen (Follow Up) mit AES 3.0
Mit AES 3.0 entfallen die Arten des Ausgangs 1 und 3 (und der Klammerzusatz bei 2)
1. Ausfuhr verzögert (Gestellung an der Ausgangszollstelle ist noch nicht erfolgt)
2. Ausgang verzögert (Gestellung an der Ausgangszollstelle ist bereits erfolgt)
3. Ausgang erfolgt, Alternativnachweis liegt nicht vor
4. Ausgang erfolgt, Alternativnachweis liegt vor
Enthalten ist auch ein Hinweis zum Ablauf bei Versandweiterleitung vor dem Hintergrund einer neuen Schnittstelle zwischen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr.
Die Temporäre Anhebung der Fristen wegen Corona-Pandemie und Brexit bleibt auch im neuen Follow Up-Verfahren bestehen.
Ausfuhr – Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr mit AES 3.0
Enthalten ist eine Gegenüberstellung "Art der Anmeldung (Überführung) AES 2.4 für die ehemalige Einzige Bewilligung" vs. "Art der Ausfuhranmeldung AES 3.0 für die Zentrale Zollabwicklung".
Für die Inanspruchnahme des Verfahrens der Zentralen Zollabwicklung bedarf es einer gesonderten Bewilligung CCL-Ausfuhr (Authorisation Centralised Clearence) bzw. im Falle einer passiven Veredelung einer Bewilligung CCL-PV.
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