- Verfahrensbereich: Ausfuhr
10.10.2022: Änderungen von Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen des BAFA
Die Zollverwaltung informiert, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Verlängerung bzw. Änderung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.
Folgende Änderungen traten ab dem 01.10.2022 in Kraft:
- Allgemeine Genehmigungen Nr. 18 und 25: Bestimmungsziel um die Ukraine erweitert
- Allgemeine Genehmigung Nr. 19: Bestimmungsziele Ägypten, Äthiopien, China (einschließlich der Sonderverwaltungsregion Hongkong), Marokko, Mosambik, Ruanda, Sierra Leone, Thailand, Türkei und Usbekistan wurden entfernt
- Allgemeine Genehmigung Nr. 23: Bestimmungsziel China (einschließlich der Sonderverwaltungsregion Hongkong), Ruanda und Sierra Leone wurden entfernt. Hinzugefügt wurde wiederum die Ukraine
Weitere inhaltliche Änderungen können Sie den Bekanntmachungen auf der Homepage des BAFA entnehmen.
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