Wichtig für 2023: Neuerungen in Zoll und Außenwirtschaft – Teil 1
COVID19, der Krieg im Herzen Europas und die daraus folgenden Russland-Sanktionen sowie Lieferengpässe kamen überraschend und fordern Unternehmen immer noch täglich heraus. Angekündigte Änderungen können vorbereitet werden. Wir bieten Ihnen daher eine Übersicht zu den wichtigen Themen 2023. Werfen Sie mit uns einen Blick im ersten Teil auf die zollseitigen Neuerungen.
>> Hier geht es zum zweiten Teil unserer Neuerungen für Zoll und Außenwirtschaft. Dort finden Sie weitere Änderungen, die für Unternehmen relevant werden - das betrifft unter anderem die globale Unternehmenssteuer, Neuerungen bei der Umsatzsteuer sowie kommende Dokumentationspflichten für Importe mit hohen CO2-Emissionen.
Zollseitige Änderungen 2023
2022 wurde bereits das ATLAS Release 9.1 für die Einfuhr erfolgreich umgesetzt, mit dem eher geringere Anpassungen implementiert wurden. Ganz anders sieht es im kommenden Jahr aus. Hier stehen mit Releases zum NCTS-Versandverfahren oder zu ATLAS Ausfuhr 3.0 größere Umstellungen an.
- Mit dem NCTS-Release setzt der Zoll europäische Vorgaben für das Versandverfahren um, die ein vollständig neues Datenmodell zu Grunde legen und mehr Funktionalitäten bieten. Diese werden mit der internationalen Umstellung auf NCTS Phase 5 vollständig verfügbar. Dennoch können bereits jetzt für Zugelassene Versender und Empfänger deutlich mehr Angaben verbunden sein. Während der weichen Migrationsphase, die bis zum 16. Juli 2023 zollseitig begrenzt ist, bereitet AEB alles für die Umstellung vor. Für Anwendungen von AEB bietet das Help Center Termine und fachliche Änderungen im Überblick: NCTS-Versandverfahren.
Besonderheiten im Eisenbahnverkehr: Das papierbasierte Eisenbahnversandverfahren wird durch NCTS ab 16. Juli 2023 abgelöst. Zur Information des Zolls über rechtliche Änderungen bei Zollversandverfahren.
Ausblick Ende 2023: Die Umstellung auf das neue Release 9.1 dient zudem auch der Vorbereitung auf NCTS Phase 5. Nach bisheriger Planung sollen alle am gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) teilnehmenden Länder bis 1. Dezember 2023 auf NCTS Phase 5 umgestellt haben. Für die Teilnehmenden am ATLAS NCTS-Versandverfahren erfolgt die Umstellung innerhalb des laufenden Releases 9.1.
- Mindestens genauso umfassend werden die Änderungen durch das ATLAS Release AES 3.0 für die Ausfuhr ausfallen. Bereits ab dem ersten Halbjahr 2023 begegnen Ihnen daher in Ihren Anmeldungen neue Angaben zu Lieferkettenbeteiligten, altgewohnte Codierungen zur Art der Ausfuhranmeldung müssen neu gelernt werden oder die Beteiligtenkonstellation erfährt weitere Änderungen. Eine langersehnte Möglichkeit wurde ebenso umgesetzt: So können Nachforschungsersuchen von Ihnen dann mit einem vorhandenen Alternativnachweis initiiert werden. Auch für die Zentrale Zollabwicklung wurden eigene Felder und Codierungen aufgenommen.
Abschied vom Ausfuhrbegleitdokument in Papierform: Noch ist auf der Website des Zolls kein Datum für die Ablösung des Papierdokuments veröffentlicht. Laut ATLAS – Info 306 vom März 2022 zum ATLAS Release 3.0 bleibt das Papierverfahren mindestens bestehen, bis das bisherige Export Control System (ECS) auf das neue Automated Export System (AES) europaweit umgestellt wurde. Dies wird voraussichtlich ab Ende 2023 der Fall sein. Die Warensendung muss dann durch den zollseitigen Barcode und die MRN auf einem beliebigen Dokument begleitet werden. In Export Filing: ATLAS gibt es dazu das MRN-Dokument.
- Das Versandverfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die bereits versteuert sind, wird digitalisiert. Die Abwicklung im Papierverfahren mit einem Vereinfachten Begleitdokument (VBD) endet im Februar 2023: Ab 13. Februar dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren, für die im Abgangsmitgliedstaat bereits Verbrauchsteuer entrichtet wurde, nur noch elektronisch mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument (v-e-VD) im B2B-Geschäft versendet werden. Damit wird eine europäische Systemrichtlinie im EMCS Release 2.5 national umgesetzt. Mehr dazu finden Sie in der AEB Community: Weitere Digitalisierung bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Ware.
Gute Nachricht für Bierfreunde: Im achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wird neben anderen Erleichterungen festgehalten, dass die zeitweise Reduzierung der Biersteuerstaffelsätze auch über den 1. Januar 2023 hinaus ihre Gültigkeit behält. Dadurch finden die niedrigeren Steuersätze in §2 Abs. 2 BierStG dauerhaft Anwendung. Damit reagiert die Bundesregierung auf die derzeit hohen Strom- und Gaspreise und hofft mit diesen Maßnahmen kleine und mittelständische Brauereien zu entlasten.
- Zum 1. März 2023 startet die elektronische Voranmeldung von Einfuhren über das Import Control System 2 (ICS2) mit der Phase 2. Mit dieser Phase des ICS2 wird das Verbringen von Waren via Luftfracht ins Zollgebiet überwacht und einer Risikoanalyse unterzogen. In diesem Schritt werden für alle Luftfrachtsendungen eine Summarische Eingangsanmeldung, die Ankunftsanzeige und die Gestellungsmitteilung implementiert. Grundsätzlich ist der Beförderer in der Pflicht, die Summarische Eingangsanmeldung abzugeben. Mit ICS2 wird mit der Phase 2 auch die Möglichkeit des „Multiple Filing“ geschaffen, bei dem mehrere Beteiligte jeweils Teile für eine vollständige Summarische Eingangsanmeldung liefern können. Zum Überblick der ICS2-Phasen.
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Einfuhren: Ende des Einheitspapiers: Ab 1. Januar 2023: Mit der EU-Verordnung 623/2019 wurden die Fristen für UZK-Übergangsmaßnahmen bekanntgegeben. In einer Fachmeldung „Ende der Übergangsregelung zur Nutzung des Einheitspapiers” listet die deutsche Zollverwaltung betroffene Verfahrenscodes auf. Damit endet für das Zolllagerverfahren (Art. 240 ff UZK) Ende 2022 die Übergangszeit. Ab diesem Zeitpunkt müssen Zu- und Abgänge im Zolllager elektronisch über ATLAS an den Zoll übermittelt werden.
- Beim Verbringen von Waren in die EU wird es notwendig die Gestellungsmitteilung elektronisch abzugeben. Dies betrifft in Deutschland insbesondere Einfuhren aus der Schweiz. Der Zoll hat auf seiner Website darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen neben einer Anmeldung über den Verfahrensbereich SumA auch eine Zollanmeldung vor Gestellung mit anschließender Gestellungsbestätigung zulässig ist: Präzisierung zur Gestellungsmitteilung bei der Einfuhr.
Blick in die Schweiz – Einführung Passar 1.0
Ab 1. Juni 2023 startet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in der Schweiz mit dem neuen Warenverkehrssystems „Passar“. Dies löst schrittweise das NCTS genannte System für Durchfuhren und das System e-dec für Ausfuhren ab und wird zunächst im Parallelbetrieb zu den bestehenden Systemen weitergeführt. Ende 2023 wird dann das bisherige NCTS-System deaktiviert. NCTS Phase 5 wird durch das BAZG nur noch in Passar umgesetzt.
AEB ist Teil der Arbeitsgruppe „Softwareentwicklung“ und der Begleitgruppe „Wirtschaft“ des BAZG – halten Sie sich über die Entwicklungen auf dem Laufenden auf der Website Transformationsprogramm DaziT.
Aufgrund der Vielzahl an Neuerungen erscheint der zweite Teil zu den Änderungen in Zoll und Außenwirtschaft Mitte Januar 2023.
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