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AES 3.0: Neues Feld „Kennzeichen Sicherheit”

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Kommentare

39 Kommentare

  • Monika Mund

    Guten Morgen!

    Das ist mir nicht ganz klar: eine AM zum zweistufigen vereinfachten Verfahrens ist eine summarische Meldung?

    Das war doch bisher nicht der Fall und wurde unterschieden.
    MfG M Mund

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  • Mario Koch

    Hallo Frau Mund,

    eine Ausfuhranmeldung und Wiederausfuhranmeldung, insofern sie die sicherheitsrelevanten Daten einer ASumA (summarischen Ausgangsmeldung) enthält, ist nicht dass dasselbe wie die ASumA, ersetzt aber diese bzw. macht diese nicht erforderlich. Im Regelfall geben Sie keine ASumA ab, ich bin jedenfalls noch nie damit konfrontiert worden.
    Durch die neuen o. g. zusätzlichen sicherheitsrelevanten Informationen, welche mit 3.0 gefordert werden erweitern sich die Daten, welche in einer Ausfuhranmeldung abgegeben werden können und müssen. Fehlen derartige Daten, wird eine ASumA benötigt. Mit dem Feld "Sicherheit" und Codierung 0 oder 2 machen Sie in Zukunft kenntlich, ob Sie die Daten einer ASumA mittels Ausfuhranmeldung abgeben oder nicht. Aber was, wenn man tatsächlich "0" wählt? In welchen Fällen muss ich z. B. "0" auswählen? Hieße das, dass dies eine ASumA erforderlich macht?

    Hier würde ich die AEB nochmal um Stellungnahme bitten.

    Zudem habe ich eine Frage zur Codeliste I0806. Hierin sind noch die britischen Kanalinseln Jersey und Guernsey enthalten. CO steht jedoch für "zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet der EU zugehörig". Das passt meiner Meinung nach nicht, da die beiden Inseln im Rahmen des Brexits nicht mehr zum Zollgebiert der EU gehören und damit wie mit UK ein Export stattzufinden hat - Kürzel "EX".
    Weiß dazu jemand etwas genaueres?

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  • Monika Mund

    Hallo Herr Koch,

    danke für die Info. Allerdings ist mir das immer noch nicht ganz klar.

     

    Frau Ullrich,

    was genau heißt das? Wir geben keine summarische AM ab; was muss dann da ausgewählt werden?

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Herr Koch, 

    vielen Dank für die Rückfrage. Die Codeliste I0806 enthält für die Kanalinseln ein Enddatum 31.12.2020 - seit dem Austritt von Großbritannien aus der EU dürfen auch diese Ziele nicht mehr mit der Anmeldeart "CO" gemeldet werden:

    <EndDate>2020-12-31T23:59:59</EndDate>
    <Code>GB</Code>
    <Description>Großbritannien (Kanalinseln: Guernsey, Jersey, Alderny, Sark-Inseln, Herm)</Description>

    Das ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Hat sich diese Frage für Sie geklärt?

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

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  • Mario Koch

    Hallo Frau Ullrich,

    vielen Dank - das hatte ich nicht gesehen.
    Jetzt bräuchten wir allerdings nochmal eine Antwort auf o. g. Fragen, wie sich das wirklich mit der ASumA verhält.

    Besten Dank.

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo zusammen,

    die Zollbehörden sind auch bei Exporten für die Sicherheit der EU zuständig. Eine Ausfuhr ist daher vor dem Verbringen aus dem Zollgebiet der EU durch eine Voranmeldung anzukündigen, der Summarischen Ausgangsanmeldung. Mit ATLAS AES 3.0 enthält daher die Ausfuhranmeldung bei Bedarf auch sicherheitsrelevante Felder, anhand derer eine Risikobewertung des Vorgangs vorgenommen werden kann. Das ist unabhängig von Summarischen Anmeldungen, wie Sie diese aus Ihren Importen kennen.

    Das Kennzeichen zur Sicherheit ist bei der Anmeldeart „CO“ grundsätzlich mit „0“ anzugeben und kann bei Anmeldeart „EX“ technisch wahlweise mit „0“ oder mit „2“ angegeben werden. In Fällen, in denen Sicherheitsangaben gemacht werden müssten, das Kennzeichen mit „0“ angegeben wird, kann es sein, dass die Ware an der Ausgangszollstelle nicht abgefertigt werden kann und eine separate Summarische Ausgangsanmeldung erst eingereicht werden muss.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen zur ersten Klärung weiter.

    Um Fragen zur Fachlichkeit zu klären, besuchen Sie gerne auch die Seminare von AEB: Schon vorbereitet? ATLAS AES 3.0 unter der Lupe. 

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

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  • Thorsten Krude

    Hallo,

    die Frage hat mich auch beschäftigt bezgl. der ASumA

    Meines Erachtens muss diese für eine "normale" Ausfuhr von Gemeinschaftsware nicht gemacht werden, sondern nur bei der Wiederausfuhr von Nicht-Gemeinschaftswaren oder Vorübergehender Verwahrung unter bestimmten Bedingungen, vgl. hierzu auch 

    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Ausfuhrverfahren/Summarische-Ausgangsanmeldung/summarische-ausgangsanmeldung_node.html#:~:text=Die%20ASumA%20ist%20%C3%BCber%20das,dieses%20Gebietes%20verbracht%20werden)%20abzugeben.

    Daher würde ich in den normalen Ausfuhrfällen grundsätzlich die "0" wählen. 

    Falls ich auf dem Holzweg bin, gerne Korrektur

    Gruß,

    T. Krude

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  • Mario Koch

    Das ganze ist alles noch recht undurchsichtig.

    Darum war ja auch meine Frage, wie nun genau vorgegangen werden muss.

    Ich verstehe es nach wie vor so, dass die von Frau Ullrich o. g. neuen Felder/Informationen sicherheitsrelevant sind und gefüllt werden müssen. Fehlen Daten, z. B. der "Beförderer", habe ich es so verstanden, dass dann die Ausfuhranmeldung lediglich mit Kennzeichen "0" abgegeben werden kann, was wiederum eine ASumA erforderlich machen könnte.

    Das Problem an der ganzen Sache ist, dass sich scheinbar die für eine ASumA sicherheitsrelevanten Daten, die zuvor relativ problemlos über eine Ausfuhranmeldung "kompensiert" wurden, sich nun mit dem 3.0 Release erhöhen. Daher sollte Klarheit geschaffen werden, welche Daten nun wirklich Pflicht und/oder sicherheitsrelevant sind und in welchen Fällen auf Anwender die Abgabe einer ASumA zukommen könnte. 

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  • Stefanie Czajka

    Hallo,

    ich hatte bereits an einem Webinar teilgenommen. Hier wurde gesagt man solle immer die "2" eintragen, da man ansonsten Gefahr läuft, dass die Sendung an der Ausfuhrzollstelle stehen bleibt.

    Nun steht in ihrem Artikel:

    "Exporte in die Schweiz und nach Norwegen werden mit „Art der Anmeldung” EX codiert, aber hier brauchen keine Sicherheitsdaten angegeben zu werden."

    Das heißt diese Anmeldung würde ich mit "0" melden?

    Gruß

     

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  • Thorsten Krude

    Hallo,

    das mit dem Beförderer habe ich gerade auch noch in dem anderen Thema gelesen. 

    Dieser muss ja auch nur eingegeben werden, wenn eine "2" eingegeben wird. Frage ist deshalb ja auch rein praktischer Natur: Warum eine "2" eintragen und daher Mehraufwand zB bei Pflege der Spediteure (die unter umständen keine der geforderten Nummern haben), wenn es nicht erforderlich ist?

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  • Permanently deleted user

    Hallo,

    also bisher war eine Zollanmeldung gleichzeitig auch eine ASumA - ohne, dass wir etwas tun mussten. Jetzt gibt es noch ein paar extra sicherheitsrelevante Felder, die uns das Leben auch nicht einfacher machen. 

    ABER:

    Frau Ulrich schreibt weiter oben: In Fällen, in denen Sicherheitsangaben gemacht werden müssten, das Kennzeichen mit „0“ angegeben wird, kann es sein, dass die Ware an der Ausgangszollstelle nicht abgefertigt werden kann und eine separate Summarische Ausgangsanmeldung erst eingereicht werden muss.

    Wie und wo gibt man den eine SEPARATE ASUMA ab, wenn unsere Ware an der Ausgangszollstelle gestoppt wird ??? Das kann jetzt FFM Flughafen sein oder eine EU Außengrenze ....

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  • Jörg Stahl

    Hallo Frau Grothe,

    zur abgabepflichtigen Person hilft der Artikel 271 Abs. 2 UZK weiter.

    ------

    (2)   Die summarische Ausgangsanmeldung ist vom Beförderer abzugeben.

    Unbeschadet der Verpflichtungen des Beförderers kann die summarische Ausgangsanmeldung an Stelle des Beförderers von einer der folgenden Personen abgegeben werden:

    a) vom Ausführer oder Versender oder einer anderen Person, in deren Namen oder für deren Rechnung der Beförderer handelt,

    b) jeder Person, die in der Lage ist, die betreffenden Waren zu gestellen oder sie bei der Ausgangszollstelle gestellen zu lassen.

    ------

    Da man als Ausführer mit der Gestellung an der Ausgangszollstelle direkt nichts zu tun hat, würde das in solchen Fällen wohl der Beförderer machen. Aus meiner Sicht erscheint die Angabe "2" in der Ausfuhranmeldung am sinnvollsten. 
     
    Viele Grüße
     
    Jörg Stahl
     

     

     

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  • Jörg Stahl

    Hallo Frau Ullrich,

    ab welchem Servicepaket für Export Filing: ATLAS bzw.  Assist4 wird dieses neue Feld "Kennzeichen Sicherheit" mit den beiden Codierungen erstmalig zur Verfügung stehen? Momentan sehe ich das Feld in der Grunddatenmappe --> Anmeldedaten noch nicht. 

    Danke und viele Grüße

    Jörg Stahl 

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  • Mario Koch

    Also ich bin nach wie vor sehr gespannt, wie das tatsächlich in der Praxis laufen soll. Der Pflege-Aufwand und die Kenntnis darüber solcher (zusätzlichen) Daten ist sicherlich erstmal nicht unerheblich. Bei Kennzeichen "2" verstehe ich es nach wie vor so, dass dann die zusätzlichen Felder zu Pflichtfeldern werden. Dies kompensiert/ersetzt dann eine ASumA.
    Bei "0" sind dies hingegen keine Pflichtfelder mehr und "0" drückt quasi aus, dass die (neuen) sicherheitsrelevanten Daten nicht vorliegen, weswegen eine ASumA erforderlich werden kann. Da ich eine ASumA dann so verstehe, dass darin diese fehlenden Informationen quasi nachgeholt werden müssen, sehe ich auch den Beförderer als denjenigen an, der diese Daten liefern kann und muss. Hieße wiederum, dass das "Problem" auf Speditionen und Frachtführer verlagert wird. Vor allem für drittländische Spediteure.

    Nicht auszumalen, wie es im Paket-/Massengeschäft laufen soll, allerdings ggf. als Lösung dies hier:

    • den Indikator für besondere Umstände (reduzierter Datensatz für einen Expressgutsendung)
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  • Mario Koch

    Ergänzung:
    Die Efordernis einer ASumA entfällt lediglich nur dann beim Kennzeichen "0", wenn es sich um die Anmeldeart "CO" (Zollgebiet der EU, aber nicht Steuergebiet) handelt und bei "EX", wenn es sich um Ausfuhren nach Norwegen oder Schweiz handelt.
    Somit ist hier sinnvoller Weise auch Kennzeichen "0" auszuwählen, so verstehe ich es zumindest.

    In allen anderen Fällen, die ASumA, wobei dann auch die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt diese zu erfolgen hat.

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  • Monika Mund

    Ich bin ebenfalls sehr gespannt. Frau Stefanie Czajka hat oben geschrieben, dass in fast allen Fällen die '2' angegeben sein muss - mit allen Konsequenzen. Das Merkblatt zu Zollanmeldungen ist leider nicht hilfreich, weil es sich dazu nur sehr unbestimmt - oder im Fall des Beförderers: gar nicht - äußert. Weiterhin habe ich in einem anderen Beitrag (Johannes Lieb, AEB: AES 3.0: Angaben zu Beförderer) gelesen, dass die Angabe Beförderer nur mit einer EORI- oder TCUI-Nummer möglich ist. Das ist der Punkt, der mir am meisten Sorge bereitet. Bei FCA-Transporten hat man da doch etwas Probleme.

    Nun, der Tag der Umstellung wird bestimmt spaßig

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  • Monika Mund

    Hallo Frau Ullrich, 

    Sie meinen die 'Ausgangszollstelle' als Begrifflichkeit aus der Zollanmeldung, richtig?

    Dann stellt der Umstellungstag noch nicht das große Problem dar, das kommt etwas zeitverzögert.

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  • Jörg Stahl

    Guten Morgen,

    wer das Merkblatt für Zollanmeldungen liest, wird der anderslautende Text auffallen. Das Merkblatt orientiert sich offenbar am Rechtstext der Delegierten Verordnung. Man fragt sich, warum derartige Änderungen nicht gleichlautend veröffentlicht werden. 

    Auszug Merkblatt:

    Auszug Codeliste wie auch von AEB beschrieben: 

    Viele Grüße

    Jörg Stahl

     

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  • Heide Jilke

    Jetzt bin ich etwas verwirrt. Zu dem Feld "Art der Anmeldung", wird es im AES 3.0 die Art der Anmeldung für die EFTA-Länder = "EU" nicht mehr geben?
    Müssen die EFTA-Länder zukünftig dann im AES 3.0 unter  "EX" = Ausuhr in Drittland angegeben werden?
    Oben im Beitrag wurde erwähnt, dass z.B. Norwegen und Schweiz unter "EX" angemeldet werden sollen. Wir melden diese Länder aber bisher immer mit "EU" an.
    Falls wir in AES 3.0 die EFTA-Länder immer noch mit "EU" anmelden dürfen, könnten wir doch dann auch auf die Angabe der Sicherheitsdaten verzichtet werden?

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  • Monika Mund

    Hallo Frau Ullrich,

    wie heißt Ab ATLAS 3.0 die nachricht einer AM an den Zoll?

    Weiterhin E_EXP_DAT oder E_EXS_DAT?

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  • Mario Koch

    @Frau Jilke:

    Die Anmeldeart "EU" galt bislang für alle am NCTS-Verfahren (Gemeinsames Versandverfahren) teilnehmenden Länder, darunter EFTA, aber auch z. B. die Türkei und seit Kurzem auch die Ukraine.

    Die Anmeldeart "EU" wird mit dem 3.0 Release entfallen. Somit haben Sie nur noch EX und CO. Alle Länder, die mit "EU" angemeldet wurden, also dann mit "EX".

    Lediglich bei Schweiz und Norwegen ist es jedoch so, dass "EX" in Verbindung mit dem Kennzeichen "0" keine Notwendigkeit der ASumA zur Folge hat, da für diese Länder scheinbar diese (neuen) sicherheitsrelevanten Daten wie oben beschrieben nicht notwendig sind. Dasselbe ebenfalls bei Anmeldeart "CO" für Länder/Destinationen, die zum Zollgebiet der EU jedoch nicht zum Steuergebiet der EU gehören.

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Frau Mund,

    Sie haben gefragt, wie die technische ATLAS-Nachricht einer Ausfuhranmeldung an den Zoll mit AES 3.0 heißt. Die Anmeldung zur Ausfuhr bleibt weiterhin E_EXP_DAT. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter! 

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich, 
    AEB Service & Support

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Herr Stahl, 

    zu Ihrer Frage: ab welchem Servicepaket für Assist4 das "Kennzeichen Sicherheit" sichtbar ist, finden Sie die Termine unter ATLAS Ausfuhr 3.0, beispielsweise zu ASSIST4 im Rechenzentrum finden Sie folgende Hinweise: 

    • Umstellung von ASSIST4-Testsystemen am 4. und 5. März 2023
    • Umstellung der ASSIST4-Anwendung am 10. und 11. Juni 2023

    Für die Export Filing: ATLAS-Anwendung ohne Vorsysteme folgen die AEB Nachrichten direkt in der Anwendung.

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo zusammen,

    nach Rückfrage von AEB bei der Generalzolldirektion haben wir die Antwort erhalten, dass die Fälle, in denen bei Art der Anmeldung mit "EX" keine Sicherheitsangaben notwendig sind, abschließend in Artikel 245 (1) UZK-DA (VO (EU) 2015/2446 aufgezählt sind. 

    Das bedeutet, dass reguläre Exporte in die Schweiz und nach Norwegen ebenfalls mit dem Kennzeichen zur Sicherheit "2" gemeldet werden müssen. Wir haben den Artikel zum neuen Feld "Kennzeichen Sicherheit" hier korrigiert. 

    Ihnen ein schönes Wochenende und
    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich

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  • Frank Küßner

    Ich verstehe nur "Bahnhof". Wir exportieren ausschließlich Unionswaren weltweit und erstellen Ausfuhrmeldungen im vereinfachten "SDE" Verfahren. Dürfen/sollten wir mit Release 3.0 grundsätzlich für    a l l e   Ausfuhren das Kennzeichen zur Sicherheit "2" setzen? "one-fits-all Ansatz"  Vielen Dank für eine schlanke Antwort. 

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  • David Breg

    Hallo Hr. Küßner,

    die Antwort auf Ihre Frage würde mich auch interessieren.

    Habe Sie mittlerweile eine Antwort darauf?

    Viele Grüße
    David Breg

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  • Thorsten Krude

    Hallo,

    das ist ja genau das, was ich auch nicht verstehe und oben schon einmal angemerkt hatte (09.03.)

    Laut Zoll.de würde ich da eine "0" setzen und nicht, wie hier von AEB beschrieben, eine "2"

    Gruß,

    Thorsten Krude

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  • Permanently deleted user

    Hallo die Herren,

    wir exportieren auch mit SDE Bewilligung in alle Länder und werden die "2" überall reinschreiben. Bei Sondergebieten der EU wird er dann schon maulen - da bräuchte es das nicht.

    Grüße Anja Grothe

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  • Thorsten Krude

    Hallo,

    die wichtigste Frage ist doch eigentlich: Was ist rechtlich korrekt? Warum sollte man die "2" setzen, wenn es nicht notwendig sein sollte?

    Gruß, Thorsten Krude

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  • Permanently deleted user

    Hallo Herr Krude,

    korrekt ist für alle Drittländer die "2" (...enthält alle Daten der SumA - wie früher auch ).

    Bisher wird die SumA doch auch mit gemeldet - aber im Hintergrund - das bekommt keiner explizit mit.

    Jetzt soll dafür eine Eintragung gemacht werden - daher fällt es jetzt auf ;-)

    Bei EU Sondergebieten würde man die 2 nicht brauchen, weil die kein Drittland sind. Dafür also die "0"

    Im ersten Versuch ist jetzt mal die 2 programmiert, mal sehen, ob wir das verfeinern können für die paar Einzelfälle, die tatsächlich 0 wären.

    Gruß Anja Grothe

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