China: Genehmigungspflichten bei seltenen Erden verschoben
Am 9. Oktober 2025 hat China die Exportkontrolle für strategisch wichtige seltene Erden deutlich ausgeweitet. Nach der vorläufigen Einigung in den Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China wurde die Anwendung der Maßnahmen Ende Oktober 2025 um ein Jahr verschoben. Damit ist auch eine Atempause für europäische Importeure erreicht.
In den letzten Jahren hat China den Export von seltenen Erden, kritischen Rohstoffen sowie zugehörigen Technologien verstärkt unter Genehmigungspflichten gestellt.
- Im August 2024 wurden für Antimon und Antimonverbindungen sowie für Gold-Antimon-Schmelz- und Trenntechnologien, bestimmte Pressen sowie Waren im Zusammenhang mit superharten Materialien Genehmigungspflichten eingeführt: China kontrolliert den Export von kritischen Mineralien stärker.
- Seit 4. Februar 2025 sind bestimmte Verbindungen von Wolfram, Tellur, Bismut (Wismut), Molybdän und Indium Teil der Kontrollmaßnahmen: China: Verschärfte Exportkontrolle für kritische Rohstoffe
- Ab 4. April 2025 hat das chinesische Ministerium für Handel (MOFCOM) bestimmte seltene Erden sowie deren Verbindungen unter Genehmigungspflicht gestellt. Dazu gehören unter anderem Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium und Yttrium: China: Ausfuhrkontrolle ausgeweitet auf seltene Erden
Aktuelle Entwicklungen
Am 9. Oktober 2025 wurden durch China weitere, umfangreiche Exportkontrollvorschriften zu seltenen Erden und zugehörige Technologien veröffentlicht. Beispielsweise wurden mit der Bekanntmachung Nr. 61/2025 die Exportkontrollregelungen für Metalle wie Samarium, Yttrium und Gadolinium sowie für bestimmte Legierungen wie Terbium-Eisen und Samarium-Kobalt verschärft. Außerdem werden weitere Rohstoffe für Permanentmagnete gelistet.
Am gleichen Tag wurden weitere Exportkontrollvorschriften veröffentlicht – unter anderem Bekanntmachung Nr. 55/2025, Bekanntmachung Nr. 56/2025, Bekanntmachung Nr. 57/2925, Bekanntmachung Nr. 58/2025 und Bekanntmachung Nr. 62/2025. Diese betreffen sowohl Rohstoffe als auch Technologien.
Ein Inkrafttreten war für den 8. November bzw. für gelistete Güter aus Nr. 61/2025 für den 1. Dezember 2025 vorgesehen. Nach einer vorläufigen Einigung im Handelsstreit mit den USA wurden die neuen Exportkontrollen durch das chinesische Ministerium für Handel (MOFCOM) gemäß einer Pressemitteilung vom 30. Oktober 2025 zunächst für ein Jahr ausgesetzt.
Für Unternehmen bietet die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf der Website Chinesische Exportkontrollen für kritische Rohstoffe und Industriemagnete eine Übersicht in deutscher Sprache mit einer Auflistung der betroffenen Rohstoffe und Technologien an.
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