Ausfuhren ins Vereinigte Königreich über Calais: Fähre? Tunnel? AgV!
Kürzlich griff der deutsche Zoll die fortbestehende Thematik ausbleibender Ausgangsvermerke auf, wenn Waren über Calais in das Vereinigte Königreich geschickt werden. Zum Stand der Dinge – mit Lösungsvorschlag.

Ausbleibende Ausgangsvermerke
Seit dem Brexit besteht das Problem, dass elektronische Ausgangsvermerke nicht an ATLAS zurückgemeldet werden, obwohl die Ware die EU in Calais tatsächlich verlassen hat. In der AEB Community wurde das bereits 2023 – mit Lösungsansatz – im Artikel Fehlende Ausgangsvermerke aus Frankreich nach ATLAS AES 3.0 behandelt.
Zusammenspiel an der Smart Border mit dem ELO
Seit dem Ausbau des Smart Border Systems und vor allem der Einführung der Enveloppe Logistique Obligatoire (ELO) werden sämtliche Zollreferenzen, die ein LKW Richtung Vereinigtes Königreich benötigt, in einem gemeinsamen Barcode zusammengeführt, um die Abfertigung zu beschleunigen. Via MRN wird darin Bezug auf die einzelnen Ausfuhr- bzw. Versandanmeldungen genommen.
Für den Grenzübertritt ist ELO inzwischen verpflichtend.
Tipp der deutschen Zollverwaltung: FR620001
In der ATLAS-Info 0988/26 empfiehlt die Zollverwaltung, in den Ausfuhranmeldungen die vorgesehene Ausgangszollstelle “Calais port tunnel bureau” (FR620001) zu melden und dort die Waren auch physisch zu gestellen. Sie ist sowohl für die Fährverbindungen als auch für den Tunnel zuständig. Und dort ist das Smart Border System im Einsatz, ELO also Pflicht.
Tipps zur Erledigung von offenen Ausfuhren in ATLAS
Die IHK Region Stuttgart beschreibt übersichtlich, was zu tun ist, wenn der Ausgangsvermerk ausbleibt.
Wie Sie bei ausbleibendem Ausgangsvermerk die erfolgte Ausfuhr in Export Filing: ATLAS mit einem Alternativnachweis nachweisen, erfahren Sie in diesem Artikel: Bei fehlendem Ausgangsvermerk (AgV) Nachforschungen einleiten .
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