Mit dem Servicepaket November 2022 erweitert sich das Sanktionslistenportfolio von AEB um die polnische Sanktionsliste. Wenn diese Liste für Ihr Unternehmen relevant ist und Sie möchten diese Liste in Ihre AEB Compliance Screening Software integrieren, dann können Sie die polnische Liste zusätzlich zu dem bereits inkludierten Content lizenzieren.
Welche Bedeutung hat diese Sanktionsliste?
Mit der Schaffung dieser nationalen Sanktionsliste erweitert die polnische Regierung die personenbezogenen Sanktionen der EU mit eigenen nationalen Listungen. Daher existiert die polnische Liste ergänzend zu der CFSP-Liste der EU. Neben den Restriktionen aus EU-Sanktionsverordnungen (z. B. unmittelbare und mittelbarere Bereitstellungsverbote) können gegen die sanktionierten Personen oder Unternehmen noch zusätzliche nationale Sanktionsmaßnahmen nach dem polnischen Recht angewendet werden. Diese sind, z.B. Ausschluss vom Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags in Polen oder die Eintragung in die Liste der Ausländer, deren Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen unerwünscht ist. Abhängig von der Art und dem Umfang der auf die gelisteten Personen und Entitäten festgelegten Sanktionen, können sich deren rechtlichen Konsequenzen auf Ihr Geschäft mit einem betroffenen Geschäftspartner (der auf der polnischen Liste steht) unterschiedlich auswirken. In den meisten Fällen müssen Sie sicherstellen, dass Sie aufgrund des verhängten Bereitstellungsverbots keine Gelder oder andere Vermögenswerte unmittelbar oder mittelbar den sanktionierten Personen oder Firmen zur Verfügung stellen.
Herausgeber dieser Liste ist das Ministerstwo Spraw Wewnętrznych i Administracji (Ministerium für Inneres und Verwaltung). Auf der Webseite dieser Behörde finden Sie die entsprechenden Entscheidungen über die Aufnahme von den jeweiligen sanktionierten Personen oder Entitäten anhand denen Sie die Rechtsfolgen für Ihr Geschäft im Detail einschätzen können.
Welche Unternehmen müssen gegen die polnischen Sanktionsliste prüfen?
Die Prüfung gegen diese Liste ist maßgeblich für Firmen oder Organisationen, die nach dem polnischen Recht gegründet wurden oder dem polnischen Recht unterstehen. Im ersten Fall sind damit die polnischen Firmen mit einer polnischen Rechtsform gemeint, und im zweiten Fall können es z. B. auch Zweigniederlassungen von im Ausland gegründeten Firmen sein, die in Polen registriert sind und in Polen handeln. Nicht selten ist, dass sich in der Praxis auch andere Unternehmen entscheiden, gegen die polnische Liste zu prüfen, wenn z. B. ihre konzernweiten Compliance-Richtlinien oder vertragliche Verpflichtungen dies vorschreiben.
Müssen Sie diese Liste lizensieren, wenn Sie Content von Drittanbietern in Compliance Screening einsetzen?
Sollten Sie Ihre Geschäftspartner gegen Sanktionslisten-Content von Drittanbietern (wie Reguvis oder Dow Jones) in Ihrer AEB Compliance Screening Anwendung prüfen, dann ist die polnische Sanktionsliste ggf. bereits in Ihrem Content inkludiert und Sie brauchen diese Liste nicht gesondert zu lizensieren. Gehen Sie dazu bei Fragen direkt auf Ihren Contentanbieter zu.
Effiziente Sanktionslistenprüfungen – Polnische Liste und mehr: Wie kann AEB helfen?
Compliance Screening erledigt für Sie die Sanktionslistenprüfung gegen die Poland Sanctions List automatisiert im Hintergrund – auf Wunsch integriert in SAP®, Salesforce, Microsoft Dynamics 365 und weitere ERP- und CRM-Systeme. Hier finden Sie einen Überblick über die verfügbaren Sanktionslisten von AEB.
- Wenn Sie die Poland Sanctions List in Compliance Screening aufnehmen möchten, fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an. In dem angebotenen Formular haben Sie auch Gelegenheit Kontakt mit einem Produktexperten aufzunehmen.
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