Im November 2023 wurde das Sanktionslistenportfolio der AEB um die Sanktionsliste der Österreichischen Nationalbank (OeNB) erweitert. Ist diese Liste für Ihr Unternehmen relevant und möchten Sie diese Liste in Ihre AEB Compliance Screening Software integrieren, so können Sie sie zusätzlich zu Ihrem bereits bestehenden Content lizenzieren.
Welche Bedeutung hat diese Sanktionsliste?
Die österreichische Sanktionsliste der Österreichischen Nationalbank (OeNB) enthält Personen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen, d. h. kapital- und zahlungsverkehrsbeschränkende Maßnahmen, mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung erlassen wurden. Es handelt sich um nationale personenbezogene Sanktionen der Republik Österreich, welche die Sanktionen der Europäischen Union, die in der CFSP-Liste konsolidiert werden, ergänzen.
In der Liste sind aufgeführt:
- natürliche Personen, die eine terroristische Handlung begehen oder zu begehen versuchen oder sich an deren Begehung beteiligen oder diese erleichtern;
- juristische Personen, Vereinigungen oder Körperschaften, die eine terroristische Handlung begehen oder zu begehen versuchen oder sich an deren Begehung beteiligen oder diese erleichtern;
- juristische Personen, Vereinigungen oder Körperschaften, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer der unter Ziffer 1) oder 2) genannten natürlichen oder juristischen Personen, Vereinigungen oder Körperschaften stehen; oder
- natürliche oder juristische Personen, Vereinigungen oder Körperschaften, die im Namen oder auf Anweisung einer oder mehrerer der unter Ziffer 1) oder 2) genannten natürlichen oder juristischen Personen, Vereinigungen oder Körperschaften handeln
Gemäß § 16 Sanktionengesetz 2010 (SanktG) gilt die Verordnung (Kundmachung) der Österreichischen Nationalbank DL 2/2002 in der Fassung der Verordnung (Kundmachung) DL 1/2009 als Verordnung nach § 2 Abs. 1 SanktG und erstreckt sich auf sämtliche Vermögenswerte der darin genannten Personen.
Dies bedeutet, dass alle Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen der gelisteten Personen und Organisationen eingefroren werden und sie nicht mehr auf ihr Geld zugreifen und es verwenden können. Um terroristische Handlungen durchzuführen, müssen Terroristen üblicherweise Mittel auftreiben, sie bewegen und schließlich für ihre Zwecke verwenden. Das Einfrieren von Geldern und Vermögenswerten dient also der Unterbrechung der Finanzierungsströme des Terrorismus. Darüber hinaus gilt ein Bereitstellungsverbot, d. h. den gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Die Original-Sanktionsliste ist unter dem folgenden Link zu finden: Verordnungen nach SanktG – Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Für welche Unternehmen ist die Prüfung gegen die österreichische Sanktionsliste der OeNB relevant?
Die Prüfung der Liste ist verpflichtend für Unternehmen, die nach dem österreichischen Recht gegründet wurden oder dem österreichischen Recht unterstehen. Des Weiteren können sich auch andere Unternehmen entscheiden, gegen die österreichische Sanktionsliste zu prüfen, wenn z. B. ihre konzernweiten Compliance-Richtlinien oder vertraglichen Verpflichtungen dies vorschreiben.
Müssen Sie diese Liste lizensieren, wenn Sie Content von Drittanbietern in Compliance Screening einsetzen?
Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner gegen Sanktionslisten-Content von Drittanbietern – wie beispielsweise Reguvis oder Dow Jones – in Ihrer AEB Compliance Screening Anwendung, so ist die Sanktionsliste der Österreichischen Nationalbank ggf. bereits in Ihrem Content inkludiert und Sie brauchen diese Liste nicht gesondert zu lizensieren. Bei Fragen dazu gehen Sie bitte direkt auf Ihren Content-Anbieter zu.
Effiziente Sanktionslistenprüfungen – Österreichische Sanktionsliste der OeNB und mehr: Wie kann AEB helfen?
Compliance Screening erledigt für Sie die Sanktionslistenprüfung gegen die österreichische Sanktionsliste der OeNB automatisiert im Hintergrund – auf Wunsch integriert in SAP®, Salesforce, Microsoft Dynamics 365 und weitere ERP- und CRM-Systeme. Hier finden Sie einen Überblick über die verfügbaren Sanktionslisten von AEB.
- Möchten Sie die Austrian Sanctions List (Österreichische Sanktionsliste der OeNB) in Ihr Compliance Screening aufnehmen? Dann fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an. In dem angebotenen Formular haben Sie auch die Gelegenheit, Kontakt mit einem Produktexperten aufzunehmen.
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