Im November 2023 wurde das Sanktionslistenportfolio der AEB um die tschechische Sanktionsliste „Czech Counter-Terrorism Sanctions List (Nařízení vlády č. 210/2008 Sb.)“ erweitert. Ist diese Liste für Ihr Unternehmen relevant und möchten Sie diese Liste in Ihre AEB Compliance Screening Software integrieren, so können Sie sie zusätzlich zu Ihrem bereits bestehenden Content lizenzieren.
Welche Bedeutung hat diese Sanktionsliste?
Die tschechische Czech Counter-Terrorism Sanctions List (Nařízení vlády č. 210/2008 Sb.) wird vom Finanzanalytischen Amt (Finanční Analytický Úřad, FAÚ) veröffentlicht. Das FAÚ ist eine Verwaltungsstelle mit landesweiter Zuständigkeit, die als Financial Intelligence Unit (FIU) der Tschechischen Republik fungiert. Bei den Sanktionen handelt es sich um nationale Sanktionen der Tschechischen Republik, welche die Sanktionen der Europäischen Union, die in der CFSP-Liste konsolidiert werden, ergänzen.
Die Czech Counter-Terrorism Sanctions List enthält Personen und Organisationen, gegen die Sanktionen in den Bereichen Handel und Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und Finanzmärkte verhängt wurden. Es ist verboten, die in § 5 Abs. 1 Buchst. b), d), e) und in § 5 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 69/2006 Slg. über die Umsetzung internationaler Sanktionen spezifizierten Waren, Dienstleistungen oder Tätigkeiten an die gelisteten Personen und Organisationen zu liefern. Das Ziel der Sanktionen ist die Bekämpfung von Terrorismus.
Die Original-Sanktionsliste ist unter dem folgenden Link zu finden: Legislativa a metodika | FAÚ (gov.cz)
Für welche Unternehmen ist die Prüfung der Czech Counter-Terrorism Sanctions List relevant?
Die Prüfung der Liste ist relevant für Unternehmen, die nach dem tschechischen Recht gegründet wurden oder dem Recht der Tschechischen Republik unterstehen. Des Weiteren können sich auch andere Unternehmen entscheiden, gegen die Czech Counter-Terrorism Sanctions List zu prüfen, wenn z. B. ihre konzernweiten Compliance-Richtlinien oder vertraglichen Verpflichtungen dies vorschreiben.
Müssen Sie diese Liste lizensieren, wenn Sie Content von Drittanbietern in Compliance Screening einsetzen?
Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner gegen Sanktionslisten-Content von Drittanbietern – wie beispielsweise Reguvis oder Dow Jones – in Ihrer AEB Compliance Screening Anwendung, so ist die Czech Counter-Terrorism Sanctions List ggf. bereits in Ihrem Content inkludiert und Sie brauchen diese Liste nicht gesondert zu lizensieren. Bei Fragen dazu gehen Sie bitte direkt auf Ihren Content-Anbieter zu.
Effiziente Sanktionslistenprüfungen – Czech Counter-Terrorism Sanctions List und mehr: Wie kann AEB helfen?
Compliance Screening erledigt für Sie die Sanktionslistenprüfung gegen die genannte tschechische Sanktionsliste automatisiert im Hintergrund – auf Wunsch integriert in SAP®, Salesforce, Microsoft Dynamics 365 und weitere ERP- und CRM-Systeme. Hier finden Sie einen gesamten Überblick über die verfügbaren Sanktionslisten von AEB.
- Möchten Sie die Czech Counter-Terrorism Sanctions List in Ihr Compliance Screening aufnehmen? Dann fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an. In dem angebotenen Formular haben Sie auch die Gelegenheit, Kontakt mit einem Produktexperten aufzunehmen.
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