- Verfahrensbereich: Einfuhr, Ausfuhr und Versand
02.05.2023: Fachliche Änderungen nach dem ATLAS-Wartungsfenster am 06.05.2023
Folgende Änderungen werden mit dem Wartungsfenster am 06.05.2023 zollseitig umgesetzt:
ATLAS-Einfuhr
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IMPOST
Der Zoll nimmt seine Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von 150 Euro (IPK) in Betrieb. AEB bietet seit 2022 ATLAS IMPOST grundsätzlich zur Abwicklung von geringwertigen Post- und Kuriersendungen in Import Filing: ATLAS an. Daher entstehen für Sie an dieser Stelle keine Änderungen.
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Anmeldung von verbindlichen Zolltarifauskünften
Bei der Zollanmeldung der Unterlage C626 (vZTA) stellt der Servicedesk des ITZ-Bund klar, dass die Angabe der Nummer der Unterlage genauso angegeben werden muss, wie sie auf der Bewilligung der vZTA angegeben ist.Bedeutet, dass bei einer deutschen vZTA zwischen dem Ländercode („DE“), der Art der Entscheidung („BTI“) und der eigentlichen Nummer kein Leerzeichen gesetzt werden darf, sondern fortlaufend angegeben werden muss.
Zusätzlich müssen Sie immer die Unterlage 9DFC angeben (siehe auch ATLAS – Info 0116/21). In dieser tragen Sie im Datenfeld „Nummer der Unterlage (Position)“ die „Identifikationsnummer“ (EORI-Nummer) des Inhabers der vZTA ein.
ATLAS-Versand
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Angabe von Warennummern in Versandmeldungen
Bis zum Ende der Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5 ist die Angabe der (sechsstelligen) Warennummer im Unionsversandverfahren und im gemeinsamen Versandverfahren nicht verpflichtend. Sobald Änderungen im Versandverfahren anstehen, informieren wir Sie im Help Center von AEB.
Die Angabe der (achtstelligen) Warennummer – unabhängig von der Art des Versandverfahrens – ist immer verpflichtend, wenn ein Ausfuhrvorgang als Vorverfahren angemeldet wurde.
Bitte beachten Sie:
Tragen Sie in Ihrer Versandanmeldung eine HS-Warennummer (6-Steller) ein, ergänzt Import Filing: ATLAS beim Versand der Zollnachricht automatisch zu einer 8-stelligen Warennummer, indem die fehlenden Stellen mit Nullen gefüllt werden.
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Keine Notwendigkeit einer Durchgangszollstelle bei T2F
Es wurde eine Fehlerkorrektur bei den Bedingungen von Versandanmeldungen vorgenommen:
Die Angabe der Art der Anmeldung „T2F“ auf Kopf- oder Warenpositionsebene erfordert nicht mehr die Angabe einer Durchgangszollstelle.
ATLAS-Ausfuhr (AES)
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Ankündigung zur Umstellung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) auf den UZK
Voraussichtlich zum Ende des 4. Quartals 2023 wird die zolleigene IAA-Plus Anwendung auf das Release AES 3.0 umgestellt. Alle Umstellungstermine für die Anwendungen von AEB finden Sie im Help Center unter ATLAS Ausfuhr 3.0.
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Abkündigung der Verfahrenskombination 10 76 und Aufnahme der Verfahrenskombination 31 76 in Codeliste I0100
Mit dem Wartungsfenster wird die Verfahrenskombination 10 76 in der Codeliste I0100 durch das Verfahren 31 76 ersetzt.
Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Teilnehmerinfo.
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