- Verfahrensbereich: Ausfuhr
09.06.2023: Änderungen der Ausfuhranwendungen / Störungsmöglichkeiten bei Ungültigkeitserklärung / ABD und AGV
Fachliche Änderungen der Ausfuhranwendungen
Die ATLAS-Info 0468/2023 weist auf Änderungen der technischen Schnittstelle zwischen ATLAS Ausfuhr und EMCS mit dem Wartungsfenster am 25. November 2023 hin.
Zudem werden einzelne Änderungen im Zuge weiterer Wartungsfenster aufgelistet. Das betrifft u. a. technische Vorbereitungen zur Zentralen Zollabwicklung. Die einzelnen Änderungen werden nach und nach implementiert, genaue Daten sind dabei nicht genannt, sondern wird zu einem späteren Zeitpunkt separat mitgeteilt.
Störungsmöglichkeit bei Ungültigerklärung
Ist bei einer Ungültigerklärung nach Überlassung eine ausländische Ausgangszollstelle beteiligt, kann es zwischen dem 24.06.2023 und dem 01.07.2023 bei Versendung einer Stornierungsanzeige vereinzelt zu Störungen kommen.
ABD und AGV
- Druckausgaben
Für Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0 wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und der Ausgangsvermerk (AGV) wie bisher mit den Daten des AES-Releases 2.4 ausgegeben. Ausnahmen bilden die MRN und die zusätzliche Art der Anmeldung. Die Details dieses Sachverhalts entnehmen Sie der Tabelle in der Teilnehmerinfo.
- Ausblick ABD
Grundsätzlich soll die Notwendigkeit eines ABD-Ausdrucks mit Ablauf der EU-weiten Übergangszeit zur vollständigen Anwendung des UZK zum 01. Dezember 2023 entfallen. Allerdings wird das ABD so lange bestehen bleiben und darf verwendet werden, bis der alle Mitgliedstaaten auf AES umgestellt haben.
Hier wird die EU-Kommission den aktuellen Stand mitteilen.
Die EU-Kommission prüft derzeit Alternativen nach dem Wegfall des ABD, um die Betriebskontinuität auch bei einem Ausfall der elektronischen Systeme aufrecht erhalten zu können. Zurzeit gibt es hierzu noch keine konkreten Auskünfte.
Kommentare
Gemäß der Teilnehmerinfo 0526/23 bleibt das ABD auch nach der Übergangsfrist 1. Dezember 2023 vorerst bestehen.
Um informiert zu bleiben abonnieren Sie bitte die Teilnehmerinfo 0526/23.
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.