Um eine Ausfuhranmeldung zur passiven Veredelung zu erstellen, wählen Sie in der Mappe Grunddaten im Feld Art der Ausf.-Anmeld. (Art der Ausfuhranmeldung) einen Eintrag mit passiver Veredelung aus. Es erscheint die Mappe Passive Veredelung, in der Sie mithilfe des Assistenten je nach der gewählten Art der Ausfuhranmeldung weitere Angaben machen müssen, in einigen Fällen auch Ihre Bewilligungsnummer (OPO).
- Wo Sie die Daten Ihrer Bewilligung pflegen können, finden Sie im Abschnitt Stammdaten, die Sie pflegen können.
In den einzelnen Positionen machen Sie die folgenden Angaben:
- Wählen Sie ein entsprechendes Verfahren (z. B. 21××).
- Wiederausfuhrdatum
- evtl. Antrag auf Standardaustausch
- evtl. Bewilligung auf Positionsebene statt auf Kopfebene Das ist der Fall bei zollrechtlicher passiver Veredelung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung (Art der Ausfuhranmeldung "××12××××") und dem vorausgegangenen Verfahren "48".
- In einer Ausfuhranmeldung dürfen nur Positionen mit demselben PV-Verfahren gemeldet werden.
- Neben dem ABD stellt die Ausfuhrzollstelle bei der Überführung der Waren in die passive Veredelung das Informationsblatt INF 2 aus. Es muss von der Ausfuhrzollstelle abgestempelt und bei der Wiedereinfuhr der Waren zusammen mit dem Ausgangsvermerk vorgelegt werden.
Über den Erhalt eines Informationsblattes INF 2 können Sie sich auch per E-Mail benachrichtigen lassen: Siehe Abschnitt Benachrichtigungen über Ereignisse einrichten.
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