Wenn Sie Positionen ausführen, die sich zuvor in der aktiven Veredelung (AV) befunden haben (Verfahren "××51"), ist die Angabe von Beendigungsanteilen möglich, aber nicht verpflichtend.
- Anders verhält es sich, wenn sich die Position vor der Ausfuhr in einem Zolllager-Verfahren befunden hat: In diesem Fall gilt in ATLAS-Ausfuhr das Zolllager-Verfahren als das Vorverfahren, und Sie müssen entweder in der Ausfuhranmeldung oder in einer zugehörigen NCTS-Überführung Zolllager-Beendigungsanteile angeben.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um AV-Beendigungsanteile anzulegen:
- Öffnen Sie eine Position Ihrer Ausfuhranmeldung und wählen Sie das Verfahren "××51".
- Wählen Sie Menü Position − Beendigungsanteile anlegen und bestätigen Sie, dass Sie mit der Eingabe der Beendigungsanteile beginnen wollen.
- Wechseln Sie in die Mappe AV-Beendigungsanteile und machen Sie die erforderlichen Angaben.
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