Das einstufige Verfahren, bei dem Sie im Feld Art der Ausf.-Anmeld. (Art der Ausfuhranmeldung) einen der Werte " 00000901" oder "00000902" auswählen, ist nur in den folgenden Fällen zulässig:
- Bei einem Warenwert bis einschließlich 3000 Euro pro Ausfuhrsendung
- In begründeten Ausnahmefällen. Dazu benennen Sie den Grund für die Anerkennung eines Ausnahmefalls in der Ausfuhranmeldung in der Mappe Grunddaten, Feldgruppe Zusätzliche Informationen. Erfassen Sie hier eine Mitteilung an die Ausfuhrzollstelle (Code "X0000").
Beachten Sie beim einstufigen Verfahren die folgenden Punkte:
- Die Ausgangszollstelle muss sich in Deutschland befinden und ist identisch mit der Ausfuhrzollstelle. Die Überlassung erfolgt erst nach Gestellung an der Ausgangszollstelle. Da das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erst mit der Überlassungsnachricht übermittelt wird, liegt Ihnen zum Versandzeitpunkt der Ware das ABD noch nicht vor. Teilen Sie die LRN (Local Reference Number) der Ausfuhranmeldung dem Fahrer mit, damit er sie bei der Ausgangszollstelle angeben kann.
- Die Ware muss an der Ausfuhr- bzw. Ausgangszollstelle gestellt werden, die in der Ausfuhranmeldung übermittelt wurde. Ein Wechsel der Ausfuhrzollstelle ist aus technischen Gründen in ATLAS nicht möglich. Wird eine andere als die angegebene Ausfuhr-/Ausgangszollstelle angefahren, dann muss bei der tatsächlich angefahrenen Zollstelle eine neue Ausfuhranmeldung durchgeführt werden.
- Sie können dem Fahrer auch das MRN-Dokument mitgeben: Siehe auch Abschnitt MRN-Dokument (Laufzettel) für Gestellung drucken.
- Wurde ein bereits entgegengenommener Ausfuhrvorgang nicht weiter bearbeitet (weder angenommen noch gestellt oder überlassen), dann wird der Vorgang nach 14 Kalendertagen automatisch als nicht angenommen erklärt.
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