Bei der zentralen Zollabwicklung (siehe auch Art. 179 Unionszollkodex) geben Sie die Ausfuhranmeldung bei einer zuständigen deutschen Ausfuhrzollstelle ab, die in Ihrer Bewilligung festgelegt ist. Die Waren gestellen Sie dann an zugelassenen Orten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Somit fallen Ort der Anmeldung und Ort der Gestellung auseinander. Sie können also Waren bei einer zuständigen Zollstelle zu einem Zollverfahren anmelden, obwohl sie sich zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort befinden.
- Voraussetzung für die zentrale Zollabwicklung ist eine CCL-Bewilligung, eine Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung.
- Bei der Art der Ausfuhranmeldung geben Sie für die zentrale Zollabwicklung einen Wert "×××××4××" an, wobei "×" für eine beliebige Zahl steht.
Spezielle Angaben für die zentrale Zollabwicklung
Für die zentrale Zollabwicklung hinterlegen Sie Ihre Bewilligung der Art "CCL" in den Stammdaten Bewilligungen. Alternativ können Sie die Daten Ihrer CCL-Bewilligung auch in der ersten Ausfuhranmeldung erfassen, in der Sie diese Bewilligung benötigen, und von dort in den Stammdaten speichern.
In Ihrer Ausfuhranmeldung machen Sie die folgenden speziellen Angaben:
- Ausfuhranmeldung − Mappe Grunddaten − Feldgruppe Anmeldedaten: Bewilligung CCL hinterlegen
- Ausfuhranmeldung − Mappe Grunddaten − Feldgruppe Gestellung/Verpacken/Verladen: Gestellungszollstelle angeben
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